Heft 
(1910) 18
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lJ. (:!. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.

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sichtigung der Sonderausstellung besuchen zu wollen. Einen Prospekt setze ich in Umlauf.

^1. Beiträge zur Naturdenkmalpflege. Herausgegeben von II. Conwentz. Heft 3. Berlin 1909. Sehr inhaltreich, wie Sie ersehen wollen. Der uns hauptsächlich interessierende brandenburgische Teil wird im großen und ganzen ersetzt durch die Ihnen ebenfalls regelmäßig von mir vorgelegten Berichte der Abteilung Brandenburg, deren Vorsitzender u. M. Herr Realschuldirektor Wetekamp ist.

VII. Schutz der Stranddistel Eryngium maritimum L. Einem jeden Besucher des deutschen Seestrandes ist die blauschimmernde Stranddistel, die Zierde der öden Dünen, eine bekannte, beliebte Erscheinung. Beider hat diese Beliebtheit, deren sie sich erfreut, sie bereits zu einer dem Aussterben geweihten Vertreterin der Kinder Floras gemacht, da sie namentlich in der Nähe größerer Badeorte dezimiert ist. Sowohl Badegäste wie auch Händler und Gärtner stellen ihr nach, und es liegt die Befürchtung nahe, daß diese malerische Pflanze bald ganz verschwinden wird. Sie ist jedoch für die Erhaltuug der Dünen, des natürlichen Schutzes des Landes vor den Meeresfluten von größter Wichtigkeit, da ihre Wurzel tief in den Boden eindriugt. Daher hat sich nun erfreulicher Weise die Landespolizei ihrer angenommen und zu­nächst für die Ost- und Nordseeküste Schleswigs und Holsteins in einer Verordnung das Ausgraben, Ausreißen der Pflanze sowie auch das Ab­schneiden einzelner Teile bei einer Geldstrafe bis zu 150 Mark ver­boten, ebenso das Anbieten derselben zum Verkauf. Wenn diese Ver­ordnung allgemein streng durchgeführt werden würde, könnte es noch gelingen, unseren heimischen Küsten eine ihrer schönsten Pflanzen zu erhalten und sie dort wieder anzupflanzen, wo sie bereits durch Un­vernunft und Habgier der Menschen ausgerottet war.

Ein ganz ähnliches Verbot ist nunmehr auch für die Pommerschen Küsten erlassen. Ich fand übrigens die Stranddistel kürzlich noch reichlich selbst bei dem lebhaft besuchten Seebad Lubmin, an der neu- vorpommerschen Küste nach Fresendorf und der Peenemündung zu, des­gleichen bei Greifswald in den Dünen am Ludwigsburger Ilafeu und in großer Menge am llagenschen Wiek, Halbinsel Mönchgut, Insel Rügen, bei Reddevitz, Mariendorf und Klein-Hagen und zwar in einer winzigen Kümmerform, die so charakteristisch ist, daß ich für sie als Abart den Namen Eryngium maritimum varietas nana (die Zwerg-Stranddistel) in Vorschlag bringe.

VIII. Vogelfreistätten. Die nicht gerade übermäßig geschmack­volle Mode des Topfhutes für Damen hat insofern auch etwas Gutes mit sich gebracht, als dadurch die Zahl der Vogelbälge, welche als Modeartikel für Damenputz früher sehr häufig verwandt wurden, etwas zurückgegangen ist. Früher mußten namentlich auch an der deutschen