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5. (2. ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres.
Personen, die seiner Aufsicht untergeben sind oder zu seiner Haus- genossenschaft gehören, von der Übertretung dieser Vorschriften abzuhalten. Die Polizeiorgane der Vororte sind auf das strengste angewiesen worden, auf etwaige Übertretungen ein wachsames Auge zu haben und namentlich auf jugendliche Frevler zu achten, die vielfach nicht nur aus Übermut, sondern auch in Unkenntnis des gesetzlichen Verbotes dagegen verstoßen. Unsere Mitglieder mögen diese heimat-freundlichen Maßregeln kräftigst unterstützen.
VI. Naturdenkmalpflege. An die Königlichen Regierungen ist jetzt eine die Natnrdenkmalpflege regelnde allgemeine Verfügung ergangen, welche bei allen Natur- und Heimatfreunden sowie in den beteiligten wissenschaftlichen Kreisen lebhafte Freude hervorrufen wird. Hiernach sollen durch Urwüchsigkeit oder Seltenheit der Holzarten oder aus anderen Gründen bemerkenswerte Bestände, wo es ohne unverhält- nismäßige Opfer möglich ist, auf hinreichend großen Flächen erhalten werden. Von botanischen Seltenheiten sollen nicht nur durch Größe und Form ausgezeichnete Holzgewächse Beachtung finden, sondern auch seltene krautartige Pflanzen und seltene Pflanzengemeinschaften. Fang und Tötung der wirtschaftlich unschädlichen oder doch nicht merkbar schädlichen Tiere, z. B. Pirol, Specht, Mandelkrähe, Kolkrabe, Uhu, Schwarzstorch, Kranich usw., wird zu verbieten sein. Wie die Vögel, sollen auch ihre Nester geschützt werden. Die in den Staatsforsten vorhandenen bemerkenswerten erratischen Blöcke und anstehenden Felsen sind vor Zerstörung zu schützen. Ferner haben die Oberförster Erhebungen über die in ihren Dienstbezirken vorhandenen Naturdenkmäler anzustellen, das Ergebnis in eine Nachweisung nach dem von der staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege entworfenen Muster einzutragen und ein besonderes Aktenstück für Naturdenkmäler neu anzulegen. Gleichzeitig werden die Oberpräsidenten ersucht, auch die Wald besitzenden Kommunen, Anstalten, Majorate usw. zur Aufstellung einer solchen Nachweisung zu veranlassen und ihnen die Erhaltung der Naturdenkmäler anzuempfehlen.
Auch hier werden unsere Mitglieder um tätige Mithilfe ersucht.
VII. Der Berliner Waldschutz-Verein hielt vor einigen Tagen unter dem Vorsitz des Geheimen Medizinalrats Ewald seine diesjährige Generalversammlung im Rathaus ab. Der Vorsitzende wies auf die Bedeutung hin, die die Vereinstätigkeit für die Hygiene Berlins habe. Die Erhaltung der Wälder um Berlin und ihre Reinhaltung sei eine Gesundheitsfrage von größter Bedeutung gerade für die ärmeren Schichten der Bevölkerung, die sich keine Reisen erlauben können. Angesichts der sich immer mehr häufenden Beunruhigung, die durch Berichte über drohende und vollzogene Veräußerung umfänglicher Waldgebiete zu Spekulations- und anderen Zwecken hervorgerufen ist, wird der Verein