Heft 
(1902) 10
Seite
191
Einzelbild herunterladen

Strausberg im siebenjährigen Kriege.

191

zu decken, von dem französischen General Marschall Duc de Richelieu 100 Stück Sauve-Guarde Briefe anzunehmen und durch die Magdeburgischen Kaufleute Schultze und Veit Meyer die behandelten Summen wirklich zahlen zu lassen. Dies muss ihnen wiedergezahlt werden, kein patriot wird sich der Erfüllung der condition entziehen können. Alle sollen dazu beytragen, auch die Geistlichen nach Verhältniss ihrer Einkünfte.

Die ganze Kontribution betrug 39 770 Thl.; hiervon entfielen auf die Städte der Kurmark 23 071 Thl., auf Strausberg 109 Thl., die (aus irgend einem Grunde?) ausdrücklich in 4- und 2-Groschenstücken bezahlt werden sollten 1 ).

1758.

Einfall der Östreicher und Russen. Bombardement von Cüstrin. Schlacht bei Zorndorf.

General Richelieu erfuhr anfangs Januar 1758, dass man am fran­zösischen Hofe entschlossen sei, ihm einen Nachfolger zu schicken 2 ), und beschloss, seine militärische Laufbahn in Deutschland durch einen einträglichen Streich zu beendigen. Zu dem Zweck schickte er am 9. Januar etwa 9000 Mann gegen das schwachbesetzte Halberstadt» um es auszuplündern; 200000Thaler erpressten sie von den Bürgern, nahmen auch alle möglichen Lebensmittel mit und eilten dann vor den anrückenden Preussen mit ihrem Raube zurück. Auf diesen Vorgang bezieht sich folgende Königl. Ordre vom 20. Februar an die Kriegsräte:

Nachdem wir allerhöchst selbst bei Gelegenheit des ohnlängst in dem Halberstädtischen eingefallenen Corps Frantjoischer Truppen und der ihnen bey ihrem so kurtzen Daseyn auf unzeitige Drohung sogleich bezahlten enormen Summa Geldes verordnet und befohlen haben, dass auf den Fall feindlicher Anforderungen und Executionen man nicht sogleich facil mit deren praestation seyn, noch sich dazu verstehen, sondern vielmehr nichts abgeben noch liefern und es darunter bis zur letzten Extremitaet ankommen lassen soll, widrigen falls diejenigen, so aus einer unzeitigen Furcht dagegen handeln werden, gewärtigen sollen, dass sie deshalb selbst für ihre Personen dafürjj responsable bleiben, noch jemalen einige reinission oder Hülfe darunter zu gewärtigen haben

sollen. Wenn wider Vermuthen im Kreyse 'dergleichen Vorfall

sich wieder ereignen sollte, so sollt ihr euch dergestalt geriren, jedoch diese unsere Intention vor der Hand nicht weiter propagiren, sondern

') Nach einer Verfügung vom 18. Mai 1758 wurde eine andere Verteilung vor- genommen, wobei auf Strausberg 112 Thl. 9 Gr. 10 4 kamen und auch die Städte der Neumark mit herangezogen wurden.

a ) Mebes, Beiträge z. Gesch. d. Brandbg.-Preuss. Staates u. Heeres I, 214.