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B. Seiffert:
Fuhren, falls die .Stadt solche nicht in hinlänglicher Menge aufbringen kann, bey dem Herrn Ijandrath v. Schulenburg zu requiriren, auch denselben zu ersuchen habe, an denen Yorspännern die ordre zu stellen, dass dieselben nicht eher, als bis alles verkauft ist, davonzufahren sich unterstehen sollen.“
Auf die weitere Anfrage, wohin wohl der Magistrat im schlimmsten Falle sein Archiv bringen lassen sollte, empfahl er Berlin oder Stettin als bequemsten Ort: auch wurde am 8. September noch einmal „alles Ernstes befohlen, bei Annäherung feindlicher Truppen die in der Stadt befindliche junge Mannschaft entweder nach der nächsten Vestung oder nach der Residentz su salviren und nichts zu verabsäumen.“ —
Seit Ende August war Pommern von den preussischen Truppen entblösst, die alle zu des Königs Heer hatten stossen müssen. So drang denn das schwedische Heer wieder südwärts vor und war Ende September in der Gegend von Prenzlau in der Uckermark; erst durch das Wiedererscheinen eines preussischen Corps unter General- Lieutenant v. Manteuffel wurde ihren weiteren Eroberungen Einhalt gethan 1 ). Am 22. September wurde deshalb
„auf S. Majestät allergnädigsten Spezialbefehl dem Magistrat von Strausberg aufgegeben, die eingehende sichere Nachrichten von denen Bewegungen der schwedischen Truppen und ihren Exactionen nicht an S. Maj. höchste Personen irnmediate, wie solches vorhin befohlen, sondern an das General-Direktorium und an den Gen. - Lieutenant v. Manteuffel zu schicken, welcher sich mit seinem Corps bereits in Marsch gesetzt hat.“ —
1760.
Brandschatzung Strausbergs durch die Russen,
In dem Feldzuge dieses Jahres suchte der König die Vereinigung der Russen und Österreicher zu verhindern. Zur Beobachtung der ersteren entsandte er den Prinzen Heinrich mit einem Corps nach der Neumark (Juni). Am 14. Juni erging der Befehl an den Magistrat:
„Da es der unter Commando des Prinzen Heinrich von Preussen stehenden und jetzo nach der Gegend von Ci'istrin im Marsch begriffenen Armee an allerhand Zugemüse und Hülsenfrüchten mangelt, so wird euch aufgegeben, ohne Verzug deren Lieferung zu veranlassen und den Lieferanten die Versicherung zu geben, dass sie prompte Zahlung zu erwarten haben.“
Nach einer weiteren Ordre vom 27. Juni sollte „eine Menge Wagens zu den schleunig vorfallenden Magazintransports zum Behufe des Prinzen Heinrichs Liebden Corps d’armee vom Oberbarnimschen
') Mebes II 863 f.