Heft 
(1911) 19
Seite
23
Einzelbild herunterladen

18. (5. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.

23

die Stroh- oder Rohrbedeckung in Bunden erfolgen, von denen jedes ein­zelne mit Eisendraht zusammengerafft ist. Sollte es nicht außerdem ein billiges Mittel geben, um die Dachschindeln und das Stroh oder Rohr der­artig zu imprägnieren, daß es feuerfest ist? Diese Frage richte ich an die Herren Architekten unserer Gesellschaft.

VII. Nochmals die Kapelle auf dem Glauer Berg zu Blankensee, Kreis Teltow. In der heut hier im brandenburgischen Landeshaus tagenden Versammlung der Provinzial - Kommission für den Denkmalsschutz in Brandenburg kam die bei uns schon bedauernder Weise erwähnte Beseitigung der Kapelle nochmals zur Sprache. Die Zerstörung ist leider so gründlich ausgeführt, daß von der vorgeschlagenen Wieder­errichtungin contumaciam abgesehen werden muß.

VIII. Der Scharmützelsee bei Fürstenwalde a Spree darf nicht verunstaltet werden. Die Anbringung solcher Reklame-Schilder usw., welche das Landschaftsbild verunzieren, ist durch Polizei-Verordnung im Kreise Beeskow-Storkow für das Ufergebiet des Scharmützelsees bis zu einem vom Seeufer in der Horinzontale gemessenen Abstand von 500 m verboten. Das gleiche gilt von der Halbinsel Saarow. Bereits bestehende Anlagen der gedachten Art müssen bis zum 1. April k. J. entfernt werden. Zugleich schreibt der Regierungs-Präsident vor, daß zur Ausführung von Bauten und baulichen Veränderungen in dem bezeiclnieten Gebiet die Genehmigung versagt werden * kann, wenn dadurch das Landschaftsbild gröblich verunstaltet würde und dies durch Wahl eines anderen Bauplatzes oder eine andere Baugestaltung vermieden werden kann.

IX. Schutz des Tegeler Sees und seiner Ufer. Es ist hohe Zeit, daß eine ähnliche Polizei - Verordnung auch für unsern beliebten Nachbarsee bezüglich seiner Ufer und der Bolleschen Inseln Scharfen­berg und Baumwerder sowie bezüglich des Reiswerder undMarien- werder erlassen werde. Die Gefahr einer Verwüstung der Uferkanten durch skrupellose Veräußerung mit Baustellenaufteilung, sowohl soweit der Fiskus als auch einzelne Piraten als Verkäufer in Frage kommen, ist sehr nahegerückt, namentlich auf der Südseite zwischen Saatwinkel und den Berliner Wasserwerken. Das Landratsamt Nieder-Barnim und vor allem, im Aufsichtswege, die Königliche Regierung in Potsdam sollten ohne Ver­zug hindernd und damit im Sinne des Naturschutzes erhaltend hier ein- schreiten. Mit diesen knappen Worten bringen wir das, was uns zu wiederholten Malen von vielen Mitgliedern und von Freunden der Brandenburgia dringend ans Herz gelegt ist, hierdurch vor der Öffentlich­keit zum Ausdruck.

Unser verehrtes Mitglied, Herr Paul Haberkern, Besitzer der Insel Valentinswerder im Tegeler See, macht, wie Sie von einem Aus­flug der Brandenburgia dahin wissen, eine rühmenswerte Ausnahme, indem er den natürlichen Baum- und Strauchschmuck, die Busch- und Rohrkante