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18. (5. ordentliche; Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.
Säulengang wünschen sollte, dieser unschwer noch immer herzustellen sein wird.
Bezüglich des Schutzes der Grabdenkmäler will ich nur der Grabplatten gedenken, sei es, daß sie aus Stein oder Metall, sei es aus beiden Materialien zusammen hergestellt sind.
Da muß man zwei Gruppen gedenken. Zunächst die Grabplatten, welche auf dem Friedhof um die Kirche oder im Innern aufgestellt waren und (pietätlos zum Ersatz von Steinfliesen in den Fußboden eingelassen worden sind. Wir sind wohl alle darüber einig, daß, wo auf diesen Platten noch Schrift, Zeichnung oder Skulptur erkennbar isU sie herausgenommen und tunlichst im Innern an den Wänden befestigt werden und nur im alleräußersten Falle an den Außenmauern.
Daneben fand sich aber vom frühen Mittelalter her die asketische Sitte, daß sich selbst vornehme Laien wie Geistliche unter den Gängen, also unter dem Fußboden in bewußter Erniedrigung beisetzen ließen mit dem Wunsche, daß die andächtigen Kirchenbesucher auf ihnen herumtreten sollten. Auch diese Steine, soweit noch erhalten, müssen herausgenommen und an den Innenwänden, möglichst in der Nähe der Stelle, wo sie lagen, befestigt werden. Sonderbarer Weise und im Gegensatz und Widerspruch zur asketischen Demut sind diese Grabplatten oftmals reich skulptiert gewesen und ich habe hie und da gefunden, daß sie, wenn die Kirche nicht hell ist, zum Stolpern und Ausgleiten Anlaß bieten können.
VI. Die Strohdächer in den Ortschaften in der Umgebung Berlins verschwinden immer mehr; schon jetzt sind im Kreise Teltow von den 134 Landgemeinden und 6 Städten gegen 20 Kommunen ohne Gebäude mit weicher Dachung; während im Jahre 1900 noch nahezu 2600 Gebäude weiche Dachungen besaßen, sind heute nur noch ungefähr 1750 Gebände vorhanden, die keine harte Dachung auf weisen. Da die Feuersozietäten, der Teltower Kreisverein und die Privatgesellschaften in jedem Jahre an die Versicherten Prämien gewähren, so dürften nach sachkundiger Schätzung nach 15 Jahren die Strohdächer aus der Umgebung Berlins vollständig verschwunden sein. Der Teltower Kreisverein hat im Jahre 1908 an Umdachungsprämien über 12 900 Mk. zur Auszahlung gebracht; er gewährt im allgemeinen denjenigen Mitgliedern, die mit ihren Gebäuden und mit ihrem Mobiliar durch den Verein versichert sind, für die Umwandlung eines Stroh- oder Schindeldaches in harte Dachung eine Entschädigung von 12 Mk. für die Quadratrute der Gebäudegrundfläche. Voraussetzung für die Gewähr einer Prämie ist jedoch, daß das Stroh- bezw. Schindeldach vollständig beseitigt wird. Vom Standpunkt der Heimatkunde ist dies Nützlichkeitsprinzip zu bedauern. Um das gefährliche Herunterrutschen des Stroh- oder Rohrdachs bei Feuersbrünsten zu verhindern, ist an manchen Orten ein Eisengitter unten vorn und hinten vorgeschrieben, das das abgleitende Stroh oder Rohr auffängt, auch muß