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24. (8. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.
Botanischen Garten wieder aufziibauen, auf einen Vorschlag des Landbauinspektors Grube. Die durch Beseitigung der Arkaden frei weidenden Flächen werden vom Fiskus der Stadt unentgeltlich zu Verkehrszwecken überlassen werden.
Den Plan für die Ausgestaltung des alten botanischen Gartens zu einem öffentlichen Park hat der Städtische Gartendirektor Herr Brodersen, Nachfolger unseres treuen Mitgliedes Hermann Mächtig, hefzustellen übernommen.
II. Das Ortsstatut zum Schutz der Stadt Berlin gegen Verunstaltung vom 24. Juni 1909 auf Grund des Gesetzes vom 15. Juli 1907 in Verbindung mit § 11 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 haben wir in der Fassung bereits Monatsblatt XVIII S. 380 ftg. abgedruckt, welche der Magistrat der Stadtverordneten-Versammlung Vorschlag, die letztere hat aber manches darin umgestaltet, namentlich die zu schützenden Bauwerke und Distrikte nicht unerheblich in der Sitzung vom 16. Dezember v. J. vermehrt bzw. erweitert, so daß wir uns, nachdem der Magistrat den Abänderungen beigetreten, veranlaßt fühlen, bei der hervorragenden heimatkundlichen Wichtigkeit, welche die Angelegenheit auch für uns besitzt, die endgültige Feststellung des Wortlauts mitzuteilen:
§ 1 .
Die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung von Bauten und baulichen Änderungen ist zu versagen, wenn dadurch die Eigenart des Ortsoder Straßenbildes wesentlich beeinträchtigt werden würde, an und auf folgenden Plätzen und Straßen:
Pariser Platz,
Unter den Linden,
Am Opernhaus und am Zeughaus,
Opernplatz,
Kastanienwald und Universitätsgarten,
Am Festungsgraben,
Hinter dem Gießhause, Hinter dem Zeughause und Straße am Zeughaus,
Schloßplatz,
Lustgarten,
Museumsinsel,
Burgstraße von der Friedrichs- bis zur Kurfürstenbrücke,
Am Kupfergraben von der Georgenstraße bis Hinter dem Gießhause, Gendarmenmarkt,
Wilhelmstraße von Unter den Linden bis zur Leigziger Straße, Wilhelmplatz,
Leipziger Platz,