Heft 
(1911) 19
Seite
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24. (8. ordentliche Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.

Werdersche Kirche,

Michaelkirche,

Thomaskirche,

Synagoge an der Oranienburger Straße, Gertraudtenstraße 16/17,

Reichsbank,

Handelshochschule mit Kapelle zum heiligen Geist, Jakobikirche,

Alte Bauakademie.

§ 3.

Die Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen, Aufschriften und Abbildungen bedarf für die folgenden Straßen und Plätze, sowie für die folgenden Bauwerke und deren Umgebung der Genehmigung der Bau­polizeibehörde:

Pariser Platz,

Am Opernhaus und am Zeughaus,

Opernplatz,

Kastanienwald und Universitätsgarten,

Am Festungsgraben,

Hinter dem Gießhause, hinter dem Zeughause und Straße am Zeughause,

Schloßplatz,

Lustgarten,

Museumsinsel,

Burgstraße von der Friedrichs- bis zur Kurfürstenbrücke,

Am Kupfergraben von der Georgenstraße bis Hinter dem Gießhause, Wilhelmstraße von Unter den Linden bis zur Leipziger Straße, AVilhelmplatz,

Königsplatz,

Alsenstraße.

Reichstagsplatz,

Sommerstraße, vom Reichstagsufer bis zum Brandenburger Tor, Platz vor dem Brandenburger Tor,

Königgrätzer Straße auf der Torseite vom Brandenburger Tor bis Voßstraße.

An den Straßen, welche folgende Parkanlagen umgeben: Viktoriapark.

Diese Genehmigung ist unter den gleichen Voraussetzungen zu ver­sagen unter denen nach den §§ 1 und 2 die Genehmigung zu Bauaus­führungen zu verweigern ist.

Die straßenbaupolizeiliche Genehmigung bleibt hierdurch unberührt.