Heft 
(1911) 19
Seite
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24. (8. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.

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§ 4 -

Wenn die .Bauausführung in den im § 1 und 2 bezeickneten Fällen nach dem Bauentwürfe dem Gepräge der Umgebung der Baustelle im wesentlichen entsprechen würde, und die Kosten der auf Grund dieses Ortsstatuts geforderten Änderungen in keinem angemessenen Verhältnisse zu den, dem Bauherrn zur Last fallenden Kosten der Bauausführung stehen würden, so ist von der Anwendung des Ortsstatuts abzusehen.

§ 5 .

Vor Erteilung oder Versagung der Genehmigung in den Fällen der §§ 1, 2 und 3 ist der Magistrat und der Sachverständigenbeirat zu hören, dieser jedoch nur, sofern es sich nach der Entscheidung des Magistrats nicht um Fälle von untergeordneter Bedeutung handelt.

Der Sachverständigenbeirat besteht aus:

a) einem Mitgliede der Akademie der Künste,

b) des Bauwesens,

c) des Berliner Architektenvereins,

d) der Vereinigung Berliner Architekten,

e) dem Stadtbaurat für den Hochbau,

f) zwei sachverständigen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung.

Die Mitglieder zu a und b werden von den dort genannten Behörden, die zu c lind d von diesen Vereinen auf 0 Jahre ehrenamtlich bestimmt; sie sollen in Berlin oder dessen Vororten wohnhaft sein. Die Mitglieder , zu f werden von der Stadtverordnetenversammlung für das laufende Kalenderjahr gewählt.

§ 6 -

Bei einer auf Grund der Bestimmungen dieses Ortsstatuts erfolgten Beanstandung von Bauprojekten durch den Sachverständigenbeirat oder den Magistrat ist dem Antragsteller unter Angabe der Gründe von der Beanstandung durch den Magistrat Kenntnis zu geben und mit ihm über etwaige Abänderungen zu verhandeln.

Abänderungs- bezw. Neugestaltungsvorschläge dürfen die bauliche Ausnutzungsfähigkeit weder bezüglich der bebauten Fläche noch der Höhe in irgend einer Form beeinflussen.

§ 7 .

Dieses Ortsstatut tritt am 1. Januar 1910 in Kraft.

III. Rixdorfer Ortsstatut gegen die Verunstaltung des Stadtbildes. Dem Erlasse eines Ortsstatuts gegen die Verunstaltung des Stadtbildes stimmte die gestrige Stadtverordnetenversammlung in Rixdorf nach dem Vorschläge des Magistrats zu. In die Bestimmungen auf-