Heft 
(1911) 19
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. (4. ordentlichej Versammlung des XIX. Vereinsjahres.

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daß selbst Zola, der große Naturalist, einen gewissenZahlenpusehel hatte. Ganz besonders aber ist der Spieler, wie auch der Prozeß beweist, der sich augenblicklich in Moabit abspielt, der Zahlenwahnvorstellung unterworfen. Daneben existieren natürlich noch allerlei andere aber­gläubische Einbildungen, die sich auf alle möglichen Dinge, und besonders auch Berufsarten erstrecken. Seeleute stechen nicht gern am Freitag in See, Jäger betrachten es als ein ungünstiges Omen, wenn ihnen morgens zuerst ein altes Weib begegnet, viele Menschen vermeiden es, mit einem Schimmel zu fahren, und manche betrachten es als ein glückbringendes Zeichen, wenn sie einen Verwachsenen und gleich darauf einen Schimmel erblicken. Andere drehen ihr Geld in der Tasche um, wenn sie einem Loichenzug begegnen; und wer die Anwartschaft auf immerwährendes Glück haben will, muß, wenn er ein Schwein erblickt, sofort Eisen

berühren. Über den Aberglauben, der in manchen Künstlerkreisen besteht, ließen sich übrigens ganze Bände schreiben. Mit vernünftigen Vorstellungen dringt man leider nirgends durch. Im Anschluß hieran teilt u. M. Herr Graf von Schlieben mit, daß als der Charlottenburger Magistrat kürzlich die Nummern in einer neuen Straße der Art abänderte, daß er statt der bisherigen Nummer 12 dem Haus die Nr. 13 gab, hier­gegen der Hauswirt mit dem Bemerken protestierte, daß Mieter ihm mit Ausziehen gedroht hätten, falls er die Nr. 12 nicht wieder anbrächte. Wie zu ersehen, hat man sich vorläufig damit geholfen, daß neben der Nr. 13 steht: früher Nr. 12.

In den zahlreichen neugebauten Hotels in Berlin existiert nach

Angabe unsers Mitgliedes Ingenieur Knauer die Zimmernummer 13 über­haupt nicht. Dasselbe habe ich in zahllosen Gasthöfen des In- und

Auslandes seit vielen Jahren wahrgenommen.

XXVI. Unser verehrtes Mitglied Herr Kedakteur Rudolf Schmidt- Eberswalde hat die Güte gehabt, die herumgereichten drei Original­

drucke von Verordnungen zu übersenden. 1.Erneuertes und geschärftes Hausir-Edict im Churfürstenthum Brandenburg, im Hertzogthum Magdeburg und in der Grafschaft Mansfeld. De Dato Berlin, den 7. Augusti 1743. Berlin, gedruckt bey dem Königlichen Preußischen Hof-Buchdrucker, Christian Albrecht Gäbert. Interessante Verbote gegen den Vorkaufs- und Zwischenhandel insbesondere der Juden. 2.Edikt wegen Begünstigung des Anbaues der Eutterkräuter in der Kurmark Brandenburg und dem Herzogthum Magdeburg exclusive der Grafschaft Mansfeld. De Dato Berlin, den 21. Februar 1791. Die zum Futterkräuterbau einmal bestimmten Grundstücke sollen zu dem Anbau anderer Erzeugnisse, als Tabak, Flachs, Hopfen, Krapp etc. bei Vermeidung der Konfiskation dieser Früchte zu Gunsten der Ortsarmenkasse, nicht benutzt werden. 3.Status Morbi bei der Sektion kranker Kühe Berlin 1745. Diese drei Druckschriften