Heft 
(1898) 7
Seite
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B. Seiffert, Pas Dominikanerkloster in Strausberg.

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Von dem Garten und der Wiese heisst es in dervpbarunge des Closters thu Strutzeberge predigers Ordens vom Jahre 1541 ausdrücklich: Item eine wes e vn d einen garden h in der dem C loste r, gege wen van den Durchluchtigsten hochgebornen fürsten hochlawelier decbtnusse Marggraffen Otten vnd otten Stiffter des Closters zu Str u tzeberge. *)

Ferner war vom Markgrafen Otto III. bestimmt worden, dass nicht nur zum Hauen, sondern auch zum Brennen IIolz aus der Stadtheide geliefert werden solle.

Die Bestätigung und Erneuerung der alten Klosterprivilegien vom 17. Januar 1470 enthält diese Holzgerechtigkeit zuerst:**)

Wier Johanness pp. Bekennen offendlich mit diesen brieff gegen allermenniglichen, dass Wir umb vleisiger hethe vnserss lieben Getrewen, Werner Pfüll vnd gannz vorsamblung der Brüder des Closters zu Ktrauspergk Prediger Ordenss priuilegia irer freiheitt, gegeben von Carolo dem vierden, der da lautt:Wer sich vor­greift an dem Closter vnd freiheitt bricht, vorfallen sein soll in n Hundertt vnd viertzigk Marck pur Goldess vnd das vbrig nehmen sollen seine Ambss Hude, wil melier vorfallen sol sein kegen vnss in allerinassen nach dem, das sie vnnser gnaden land sein, In der sülfftigen müsse Wir auch confirmiren Marggraf Otten vnnd Otten vnnd Albrechts priuilegia von den Hüsern, Garden vnnd Wesen, die sie itzund in besitzung halten gehabtt went an dieser Zeitt,***) Auch dass sie haben mögen freiholtzung zu Bren vnd gebeüte massiger massen in vnser Stadt beide Strauspergk, dar sie vnsen Rath vmb grossen sollen, so offt sie etwass holen wollen, vnd wehr es sache, dass sie ess in vorsagen wollen, gleich ho wen megen vnd sollen, Geben Collen an der Sprew, Mittwoch nach Erhardi Ein tausent vierhundert vnd im siebenzigsten Jahre.

Endlich berichten die Hist. pol. etc. Beiträge II, S. 374, dass der Rat unter dem Datum des vorhin erwähnten Vergleichs dem Kloster auch die Braugerechtigkeit bestätigt halte.

Dass dieser Grundbesitz und die Holz- und Braugerechtigkeit allein nicht hinreichten, um den Lebensunterhalt der Mönche zu bestreiten, liegt auf der Hand; dafür aber war dem Kloster durch den Orden ein

*) Original im Archiv; fehlt bei Riedel. S. S. 125.

**) Abschrift im Archiv. Riedel I, 12. Strausberg Nr. 58 liest Bernhardi statt Erhardi und setzt demgemäss das Datum auf den 22. August fest.

***) Wenn Angelus' (pg. 157) Notiz richtig ist, hat Ludwig der Altere aus Un­willen über Strausbergs Anhänglichkeit an den falschen Waldemar seinen Vogt Sieg­fried (Syze) von Ernow 1350 in die markgräfliche Burg gesetzt, um die Bürger in Ge­horsam zu halten und einem Verlust der Stadt vorzubeugen; erst 1355 schenkte Ludwig der Römer den Mönchen dieselbe wieder.

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