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B. Seiffert, Das Dominikanerkloster in Strausberg.
ersuchen volgen lassen, daran thut ir vnser zuuorlessige meynunge. Datum Coln an der Sprew am freitag nach fabiani vnd Sebastiani Anno dom. im 45. (33. Januar 1545).“
Das Begleitschreiben des Fürstenwalder Rates lautet:
„Ufgz. Ersamen vnd weise günstige guthe freundt vnd Nachbarn, wir wollen euch guther meynunge nicht bergen, Das vns der Durch- leuchtigst vnd Hochgeborne furst vnd Herre, Herre Joachim Marggraffe zw Brandenburgk pp. s. k. g. einen Tauffstein, welcher bei euch in ewerem Kloster sein solle, gnediglich vnd aus genaden, hat zugeeigent, vnd beuholenn zuholen. Weil wir das heilsame gotliche wort vberkomen haben, vnd wir vns nach yrer korfurstlicher genaden krystlicher kirche Ordenunge in alle wege beide, mit Sacrament vorreichen vnd Tauffen Vorhalten sollen vnd vns in der grossen krichen (!) Dewtsch zutewffen nicht vorgonnen wollen, vnd wir in vnser kleinen kirchen die tauffe anzurichten willens, So hat vns vnser g. kurfurst p. p. seine k. f. zwey briff, an euch vnd an den prior, zugefertiget, welche wir euch hierin vorwaret vbersenden Ist demnach an euch vnser gantz freuntlich Bit, gy wollen vns denselben tauffstein vf liochgedachts vnsers gt«n hern schreiben vnd vff vnser ferrer erfordern guthwillig zukommen lassenn vnd euch in diesem vnbeschwert erzeeigen. Datum furstenwalde Dienstags nach conuersionis pauli a. d. im 45. (27. Januar 1545).*)
Endlich befahl am 16. Februar 1548 Markgraf Friedrich, ein jüngerer Sohn Joachims II., im Aufträge seines Vaters dem Strausberger Rat, nunmehr die Ornate, Bücher und was sonst noch an beweglicher Habe im Kloster vorhanden sei, nebst einem glaubwürdigen Verzeichnis dem dazu abgeschickten kurfürstlichen Beamten auszuhändigen:
„Friedrich von gots gnaden, marggraff zu Brandenburgk zu Stettin Pommern vnd in Schlesien zu Crossen herzog vnd stadthalter, Vnsern grus zuuor, Lieben getrewen, ewer schreiben an vns gethann, haben wir empfangen vnd vernomhen, wollen euch darauf gnediger meynunge in anthwort nicht Vorhalten, wie vnser gnediger freuntlicher lieber her vnd vatter kurtz vor Irer Churf. g. abreisen, vns vff die krihen (!) vfsehens zu haben, an vns auch die Ornaten, Bücher vnd anders bei in vor- warung zubringen, gnediglich aufferlegt vnd bevholen, derhalben wir es nochmals bei vorigem an hochgedachts vnsers gnedigen freuntlichen lieben herren vnd vatters vorwesern vnd lieben getreuen Nickeln spigeln ausgegangenen bevhelich bestehen, vnd beruhen lassen. Begem demnach gnediglich hirmit bevhelende, wollet vnsere verordnetten vnd geschickten vermuge vnsers hieuor gethanen bevbelichs beide Ornaten, Bücher vnd anderst verreichen vnd zustellen, vnd in dem des priors vorwenden
*) Beide Briefe im Archiv, fehlen bei Riedel.