Heft 
(1898) 7
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B. Seiffert, Das Dominikanerkloster in Strausberg.

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lassen, "Wollen wir vnss von euch gentzlich zugescheen vorlassen vntl seinth euch mit gnaden geneigt,

Was aber die kochinn, So die brudere bey sich haben, betritt, wollen wir, So ferne sie vnberüchtigt vnd züchtigess wandeis were, dass sie den Brüdern gelassen werde, Were es aber sacli, dass sie eine böse gerächt und sich des hurenlebenss geflissen liett, Ist vnser Beger, sie von stundt an von innen wegkzuthun, welchs wir euch also vnangezeigt nit haben lassen wollen. Datum Schonebeck Montags nach Conceptionis Marie anno d. 42

Wie sich der Rat bei der Angelegenheit herausgewickelt und geholfen hat, ist leider nicht berichtet, jedenfalls aber hat der Diakonus das Feld räumen müssen, und das mit Fug und Recht; es war dies ein Akt eigenmächtiger, boshafter Willkür und die Ratsherren wussten von anderen Verhandlungen her, dass Kurfürst Joachim II. durchaus nicht in Sachen seiner Autorität und seiner landesherrlichen Rechte mit sich spassen Hess, und so werden sie wohlzu vormeidung S. Ch. g. vnge- nade die Mönche unbehelligt gelassen haben. Möglich aber auch, dass die Nörgeleien insgeheim weiteren Fortgang nahmen und schliesslich den Kurfürsten veranlassten sich des K losters zu entäussern.

Am 10. August 1545 schenkte er es nämlich seinem lieben getreuen Rat Joachim Flansswegen seiner langwierigen getreuen geleisteten Dienste, so er vnserem hern Vater seeligen, hochlöblicher Gedächtniss, vns vnd vnser jungen Ilerschafft gethau, auch hinfüro tliun soll vnd will, mit allen jeglichen ein vnd zugehörungen, Mühlen, Pächten, Aeckern, Gärten, Wiesen, Wasser, Teichen vnd andern dazu gehörenden Gnaden vnd Gerechtigkeiten, nichts ausgeschlossen, zu rechten Gnaden vnd Manlehen und bestimmte betreffs der darin verbliebenen Mönche:Vnd nachdem noch ein Prior vnd etliche Mönche im Kloster vor­handen, soll er auch dieselbe mit nothdürftiger Vnterhaltung, als Essen, Trinken, Kleidung vnd aller andern Leibes Noth- durft zeit ihres Lebens versehen; könnte er aber dieselben Mönchspersouen, einen oder mehr, mit Geld oder sonst aus dem Kloster fertigen, vnd das solches mit ihrem Willen zu­gehe, dasselbe mögen wir wohl leiden*).

In demselben Jahr sandte Joachim II., nachdem er der Stadt Fürstenwalde den Taufstein aus dem Kloster zum Geschenk gemacht hatte, folgenden Befehl an den Rat:

Joachim pp. Ugz. LG. gnediger meynunge wollen wir euch nicht Vorhalten, das wir dem Rath zu fuistenwalde die tawff oder tawff stehn, so bey Euch im Schwarzen kloster vorhanden ist, ge­geben haben, darwegen begeren wir, lr wollet Inen denselben auff ir

*) Copie im Archiv. Riedel I 12 Strausberg No. 94.