Die Orbede der Stadt Strausberg.
Von B. Seiffert.
Die älteste Urkunde über diese landesherrliche Abgabe ist vom 29. .1 uni 1352 (Riedel I, 12 S. 495 No. 18); danach quittirt Ludwig der Römer über den Empfang von 30 Mark Silbers, welche Rat und Gemeinde von Strausberg ihm schon am Walpurgistage hätte zahlen müssen, und von 30 Mark, die sie erst am kommenden Martinitag schuldig wären. Ebenderselbe überweist die ihm zusteliende pensio annua danda am 28. Juni 1354 dem Rat der Stadt Frankfurt, nachdem Friedrich von Lochen seine Ansprüche auf dieselbe freiwillig an den Markgrafen abgetreten hat (Riedel I, 23 No. 98). Sechzehn Jahre lang sollte die Verschreibung Gültigkeit haben; es kam aber schon 1359 zu Zwietracht und Auflauf; weil Strausberg mit der Zahlung im Rückstand blieb, pfändeten die Frankfurter allerhand Vieh weg, und es bedurfte erst der Schlichtung des Markgrafen Ludwig und seines Rates, des Bischofs Heinrich v. Lebus, die am 27. September 1359 in Alt-Berlin die Streitenden einigten (Riedel I, 23 No. 123); „um 60 Mark Silbers hätten die Frankfurter gepfändet, 60 Mark S. hätten die Strausberger „versessen“; fortan aber sollten diese nur 40 Mark in 2 halbjährlichen Tenninen an jene zahlen.“
Die Verpfändung der Stadt 1. an Dietrich v. Quitzow für 400 Schock böhmischer Groschen, welche Markgraf Jobst v. Mähren am 5. Dez. 1408 in Berlin Unterzeichnete, — Riedel I, 12 Strausberg No. 20 — „mit allen renthen, genyssen vnd zugehorungen, als wirs gehabt haben — — das er friheit haben sol, vngehindert Berneholtz zu havven zu siner notturft in den Holtzen, die der Stat Strussberg vnd den Burgern daselbst zu- gehoren. Darczu haben wir Im macht gegeben — ein Sloss zu buwen in derselben Stadt Str. — —“, ferner die Überweisung der Stadt 2. an Albrecht v. Holtzendorff unter den nämlichen Rechten, von Burggraf Friedrich v. Nürnberg am 5. April 1413 vollzogen — Riedel I, 12 Str. No. 25 —, 3. wenn Burggraf Friedrich am 24. Januar 1414 denen
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