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B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.
v. Arnim zur Verzinsung ihrer Forderung von 400 Schock aus der Lösung von Liebenwalde die Urbede Strausbergs in Höhe von 40 Schock nebst freier Wohnung, Holzung und Fischerei daselbst verleiht — Itiedel a. a. 0. No. 26 —, 4. am 1. Mai 1420 sie wiederum an die Familie v. Holzendorf verpfändet — Riedel a. a. 0. No. 33 (Perg. Urk. No. 12) — 5. Markgraf Johann dgl. am 16. Februar 1420 an Henning Stroband, Mühlenhauptmann in Spandau — Riedel a. a. O. No. 38 —, 6. derselbe sie am 25. Juni 1431 seinem Hauptmann Hans v. Waldow überweist „für 100 Schock an böhmischen grosshen oder an rheinischen Gulden und drey hundert schock an landswerung — Riedel a. a. 0. No. 41 —: alle diese Urkunden stimmen in der Höhe der als Zinsen von 400 Schock zu zahlenden Orbede im Betrage von 10% des Kapitals so sehr untereinander und mit der Urkunde von 1359 überein, dass man die Angabe des Karolingischen Landbuches, Strausberg sei zu 68 Schock Orbede verpflichtet, stark anzweifeln muss. Es lässt sich nicht absehen, welcher Grund zur plötzlichen Erhöhung der Steuer eingetreten sein sollte.
Im Jahre 1432 unternahmen die Böhmischen Hussiten ihren bekannten Raub- und Verwüstungszug; zu den von ihnen arg mitgenommenen Ortschaften gehörte auch Strausberg — Riedel IV, 1 S. 60 —. Daher befreite Markgraf Johann dasselbe, da es „sölichen gröblichen schaden von der verdampfen ketzere wegen leyder emphangen vnd genommen“, auf 6 Jahre ganz und gar von der Orbede, auf weitere 6 Jahre zur Hälfte, am 10. Juni 1432 — Riedel I, 12 Str. No. 42. Pergament Urkunde im Mag. Archiv (Pg.) 14. — Hans v. Waldow wurde aber von ihm dadurch abgefunden, dass er die ersten sechs Jahre „alle jare funff kaue klappholcz auss vnsern holczern zu nemen vnd zolefrey für aderwerg (Oderberg) zu schiffen“ und hernach „alle jare drey kaue klappholcz zu * nemen“ berechtigt sein sollte — Riedel a. a. 0. No. 43 —. Eine Urkunde Johanns vom 5. Juli 1436 sichert der Stadt die auf 12 Jahr verschriebene Abgabenfreiheit resp. -herabsetzung, noch einmal auf 8 Jahre zu.
Am 9. Juli 1441 verschrieb Kurfürst Friedrich II. dem Hans v. Waldow die Besitzungen Ludwig Wartenbergs zu Köpnick, Blankenfelde, Buch und in zahlreichen andern Dörfern, doch mit der Bedingung, dass wenn die Güter im Todesfall Wartenbergs frei werden, dann die Orbede in Strausberg wieder dem Landesherrn gehören solle — Riedel a. a. O. No. 48 —. Dass dieser Wechsel bald darauf eingetreten war, beweisen zwei im Mag. Archiv vorhandene, bisher ungedruckte Urkunden; in der ersten, datiert Spandau den 6. November 1447, weist Kurfürst Friedrich den Rat an, die halbjährliche, am Martinstag fällige Rate der Orbede, 20 Schock, an den kurfürstl. Rat Otto v. Slywen zu bezahlen; die zweite, datiert Berlin den 9. Mai 1450, ist die Quittung des Kurfürst Friedrich übei' 6 Schock, die der Rat auf sein Geheiss von der Walpurgis- Orbede an Achim Sczengker (?) abgeführt hat.