B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.
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Im Jahre 1450 endlich geschah eine Verpfändung der Orbede Strausbergs auf längere Zeit. Am 31. Dezember 1450 — Riedel a. a. 0. No. 52 — überwies der Kurfürst Friedrich 34 Schock Groschen (8 Pfg. der gr.) dem Karthäuser-Convent vor Frankfurt als „jerliche zinse vnd reute in vnd auff vnser stadt rathause Strussberg, als die Orbete von der gantzen stadt, vor thausendt reinische gülden-“; der Aufforde
rung des Kurfürsten vom 3. Januar 1451, an die Karthäuser diese Summe in 2 Raten zu zahlen (Pg. 10. Riedel I, 12 Str. No. 53, ebend. I, 23 No. 284) entsprach der Rat von Strausberg durch einen Revers vom 4. Januar 1451 (Riedel a. a. O. No. 54).
Die noch übrigbleibenden (i Schock Orbede verkaufte der Kurfürst am 16. Dezember 1451 au die Mansionarien zu Lebus für 200 reinische Gulden; die Zahlungstermine waren gleichzeitig mit denen der Karthäuser, „auf Johannis Baptistae tag ezu mittensomer vnd vf wynachten“ — Riedel a. a. O. Nr. 55 —; die erste Quittung des „precentor der inan- sionarien Jacobus lukow“ ist unterm 29. Januar 1452 ausgestellt, eine spätere vom Mansionarius Caspar köler am 25. December 1515.
Von den Karthäusern borgte sich Kurfürst Joachim I. am 14. Juni 1525 — Riedel I, 12 Str. No. 87 — noch hundert Gulden zu den bisherigen 1000 dazu; dass eine Erhöhung in der Orbede Strausbergs eingetreten wäre, davon steht in der Schuldverschreibung nichts; dass auch die Karthäuser keine grössere Rente verlangten, geht aus einem späteren Schriftstück hervor.
Diese Verpfändung der Strausberger Orbede an die Karthäuser vor Frankfurt ist nun die Veranlassung zu mehrfachen Streitigkeiten geworden, die erst durch einen langwierigen Prozess im 18. Jahrhundert ihre Endschaft erreicht haben. Dieselben in ihi’em Verlaufe zu verfolgen, soll die Aufgabe dieser Zeilen sein. —
„Anno 1521 am Achtentage Calixti oder am 14. Tage des Weinmonats“, so berichtet der Strausberger Inspektor, Magister Engel, in seinen Annales Marchici fol. 307, „entstand zwischen 8 und 9 Uhr auf den Abend zu Strausberg in Hans Behlendorfs, damals Bürgermeisters, Haus ein gross Feuer und brannten neben demselben noch andre 28 Häuser samt den zugehörenden Gebäuden innerhalb 2 Stunden ganz zu Asche.“
Infolgedessen befreite der Kurfürst Joachim I. diese 29 abgebrannten Bürger auf die nächsten 4 Jahr von allen Abgaben und Pflichten; die bisher ungedruckte Urkunde lautet nach einer Kopie im Ratsarchiv folgendermassen:
„Wir Joachim vgg. — — Bekennen — — Alss vnsern lieben ge- „trewen Burgern vnd jnwonern jn vnser stadt zu stravsberg mit „nhamen Bürgermeister kerckow, mathias Tymmermann,
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