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B. Seiffert, Die Orbede der Stadt Strausberg.
„Burchart Sydow, Huneken, Bernt Biesen, Hans Belendorp, „kersten Grawetop, Jacob Schonebeken, Simon Kobitz, andry „wyninester, Bastian lyneweuer, Hans wegner, dy Wylmestor- „pynnen, Donath Schomaker, Bartholoineus pickert, Dantes „pottekynne, Michel schmedt, Laurentz Albrecht, paul Vlrick, „Matth. Vygel, Peter grauetop, Dietz lentz, lorentz klystow, ,Hans kruse, Töns Turben, Die Wylkenynne, Michel Dantes, „Hagen vnd Peter Kerckow jn kurtz vergangener zeit jr hewser, „whonungen, hab vnd gutt darjnne jn grundt verbrandt vnd jnn ver- „ derbe kommen sein,
„das wir ans beweglichen redlichen vrsachen mit ansehang vnd „billiger betrachtung solichs jres grossen genommen schaden, auch damit „sie dester statliclier widerumb pawen: jres Schadens erholen vnd zu „jrer teglichen Nharunge kommen mögen, gedachten vnsern Burgern zu „Strausberg allen vnd jn gemein, so schaden Brandes halben empfangen, „vnser Befreyhung vnnd Sicherung gegeben haben.
„Befreyhenn vnd Sychernn sie auch hiemit jn krafft vnd macht „dits briues vier jar lang die negsten nach dato volgend: so uill des „auf fürstlicher obrickait an vnns jst, für die pflicht vnd vnpflicht „nichts ausgenommen so sie vnns vnud andern jerlich vnd sunst „von sich geben sollen nicht zuuorreichcn noch zugelten, „dartzu vnser sicher frey vhelich vnd strack glait vor alle vnd yglich „ir schuldiger vnd glawbiger obbestimpte zeit vber der schuld halben „so vor dem prant gemacht vnd betagt sein gegeben haben jnn krafft „vnd macht dits Briues,
„Ermanen deshalben ydermeniglich, geistlich vnd weltlich „mit denselben vnsern Burgern jn ansehung jres verderblichen „Schadens gedult zu tragen vnd mitleiden zu haben vnd begern „daruff von allen vnd yglichen Richtern, geistlichen und weltlichen, so „hirmit angelangt vnd besucht werden, von den geistlichen gütlich Syn- „nende, den vnsern weltlichenn Ernstlich gebietend, Ir wollet vber „vnser Burger vnd Inwoner zu Strausberg jn mittler Zeit „nicht richten noch jre guter bekommen. Sonder sye diser vnser „treyhung vnd glait stet, vest vnd vnuerbrochen die zeit aus geniessen
„vnd gebrauchen, daran tlmn-, zu urkundt-vnd Geben zu
„koln am Suntagk nach Luce euangeliste anno etc. m. vicesimo primo“ (20. Oktober 1521).
Ob auf Gi'und dieses kurfürstlichen Gnadenbriefes, oder auf besondere Bitten des Rates, das sei dahingestellt; jedenfalls erliessen die Karthäuser mit Rücksicht auf den grossen Brandschaden der Stadt jährlich 8 Schock von den 34 Schock Orbede, wie das aus einem regen Briefwechsel im Jahre 1528 ersichtlich wird, und zwar auf 5 Jahr. Nach diesem Zeitraum betrug der Erlass nur noch