12. (0. ordentl.) Versammlung des VIII. Vereinsjahres.
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erworben, in dem „Katalog der Freiherrlich v. Lipperheideschen Sa mm lung für Kostümwissenschaft mit Abbildungen. Dritte Abteilung. Büchersammlung. Erster Band. Berlin 1896“ S. 5 flg. beschrieben und mit anderen kunst- und kulturgeschichtlichen Seltenheiten dem hiesigen Kgl. Kunstgewerbe-Museum grossmiitig überwiesen hat.*) Der Titel lautet: „Abconterfaittung allerlei Ordenspersonen in iren Klaidungen so vor Zeiten von Fürsten, Fürstin vnd Herrn, auch Burger vnd Bürgerin, alhie zu Nurmberg vnd vilen andern orten getragen sinnt worden, Vnd an eins theils orten noch getragen werden. Dessgleichen allerlei Turnier vnd Gestech von Hohen vnd Nidern Stenden. Letzlich die Baurschafft wass ihre Klaidung, grosse arbeit, vnd widerum ergetzlichkeit gewesen ist.“
Sigmund Ileldt (auch Ilelt oder Held geschrieben), der Jüngere des Namens, wurde als Solin des älteren Sigmund Heidt (geb. 1481, gest. 1558) im Jahre 1528 geboren und starb 1587 zu Nürnberg. Erbekleidete von 1559 ab einige Zeit das städtische Amt eines Losungsschreibers. Dass der Verfasser ein kunstliebender Mann war und Sinn für geschichtliche Überlieferung hatte, geht aus Folgendem hervor: Am 1. September 1579 widmete ihm Sigmund Feyerabend die erste deutsche Ausgabe des Ammanschen Wappen- und Stammbuches mit dem Vermerk; „Dem ehrnvesten vnd hochgachtbarn Sigmund Hagelshaimer, genannt Heit, Bürgern zu Nürnberg, meinem grossgünstigen Herrn.“
Dem Katalog S. 8 entnehmen wir noch folgende Angaben: „Eine Notiz über das Trachtenbuch des Sigmund Heidt hat sich bisher nur gefunden in unserm handschriftlichen Nürnberger Turnier- und Scliembart- bucli (s. Abt. VI), wo mehrfach auf „des alten Sigmund Heids Trachten Buch“ bezug genommen wird, ein Beweis dafür, dass das Buch in Nürnberg allgemeiner bekannt gewesen ist. Auf einzelnen Blättern finden sich Jahreszahlen: 1548, 1550, 1560, 1564, 1565. Dieselben geben aber keine Anhaltspunkte für die Bestimmung der Jahre, in denen Heidt die betreffenden Bilder gemalt oder die Sammlung begonnen und abgeschlossen hat; sondern sie beziehen sich auf Trachten, die Heidt wohl in den betreffenden Jahren noch gesehen hatte, die aber nicht mehr getragen wurden, als er das Bild malte. Man darf das Buch etwa in die
*) Der Katalog ist geradezu musterhaft und wird von den meisten Bibliotheksoder Museums-Vorständen nicht ohne einen gewissen Neid betrachtet werden können. Hierfür ist eine besondere „Katalogisierungs-Ordnung“ aufgestellt betreffend I. den Titel; II. die Collation (Angabe des Formats, Anzahl der Seiten oder Blätter nach Massgabe ihrer Bezifferung mit der Zahl und Herstellungsweise der eingedruckten Abbildungen, Anzahl der beigegebenen Tafeln, ebenfalls mit Angabe der Herstellungsweise und ihrer Bezifferung); III. Bibliographische Noten; IV. Incunabeln. — Nur sehr begüterte Privatleute oder nach nordamerikanischer Art verschwenderisch dotierte Institute können sich dergleichen Kataloge leisten. E. Fr.