21. (7. ordentliche) Versammlung des XIX. Vereinsjahres.
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seinen adligen Ständen überhaupt verfeindet, er habe prinzipiell gegen den Adel zu Gunsten des Bürgers Partei ergriffen, keine Gelegenheit ihn zu demütigen versäumt und damit den Haß des Adels gegen sich verschärft. Schotte weist nach, daß das ganz übertrieben sei. Einmal habe die Verfolgung der Raubritter mit Schwert und Galgen nur eine ganz kleine Anzahl von Adeligen betroffen, auch hätten sich die adeligen Stände dem Kurfürsten gegenüber stets entgegenkommend und willfährig gezeigt. Alle gegenteiligen Behanptungen beruhten auf tendenziöse Voreingenommenheit. Zn übersehen ist auch nicht, daß Joachim I. als er zur Regierung kam, 15 Jahre alt war, also der Reife des Urteils noch entbehrte, wenn er auch von den besten Absichten für sein Volk und Land innig durchdrungen war. Dieser „Landesvater“ war über den Abfall seiner Gemahlin Elisabeth, die in ihrer überzeugten Frömmigkeit an die heilige Elisabeth von Thüringen erinuert, so erbittert, daß er ihr 1527 eine Frist setzte, bis zu der sie sich wieder zum Katholizismus bekehren sollte. Zu ungeduldig, diese Frist abzuwarten, überrascht er sie, sich zu entscheiden. Elisabeth aber antwortet ausweichend und bittet um Innehaltung der Frist. Joachim versammelt nun einen Rat seiner gelehrten Räte, in dem als in der Sache Berufene die drei Landesbischöfe, die Äbte von Lehnin, Zinna und Chorin, endlich die Doctores von der Schulenburg, der Kanzler Wolfgang Kettwig und der Dechant Thomas Krull sitzen. In jähzorniger Erbitterung schlägt Joachim I. vor, seine Gemahlin Elisabeth zum Tode zu verurteilen, oder wenn das nicht angiuge, sich von ihr scheiden zu lassen. Beides wollen die Räte nicht geraten haben. Doch billigen sie den Plan, die Kurfiirstiu auf Lebenszeit in einem Schlosse abzuschließen. Joachim I. war kein königlicher Blaubart wie damals Heinrich VIII. von England. Er lenkt ein und wendet sich nunmehr an die Ritterschaft, die namhaftigsten vom Rat und Adel, und diesen gelingt es durch Vermittelung des Bischofs von Lebus, daß sie zu einer abermaligen Beratung hinzugezogen werden. Das stimmt doch nicht zu der verbreiteten Geschichtsauffassung, daß Joachim I. den märkischen Adel gehaßt, verachtet und, wo er konnte, unterdrückt habe. Mit Recht sagt Schotte S. (18: „Kein äußerer Zwang ist es, dem sich Joachim unterwirft; wider seinen Willen nimmt er den Rat seines Adels an, aus dem Gefühl, diese moralische Autorität nicht verletzen zu dürfen.“ Unsere Mitglieder wissen ja, daß Elisabeth zu ihrem Oheim Johann dem Beständigen flüchtete. Sie floh verkleidet auf einem Bauerwagen, in Torgau erwartete sie ihr Bruder, der vertriebene König von Dänemark, Christian II. und in dem Schlosse Lichtenberg bei Torgau gab ihr der Kurfürst von Sachsen eine Freistätte, welche sie erst nach dem Tode ihres Gemahls verließ.
Das Buch sei zu ernstem Studium über eins der interessantesten Kapitel unserer Hohenzollerngeschichte den Mitgliedern empfohlen.