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2. (i. ordentliche) Versammlung des XX. Vereinsjahres.
Die Rechnuog über das verflossene Etatsjabr ist in gewohnter Weise durch die Herren Mitglieder Buchholz und Maurer ordnungsmäßig geprüft und nichts zu erinnern gefunden. Der stellv. Vorsitzende des Ausschusses, Herr Rudolf Buchholz, beantragt als Rechnungsrevisor die Entlastung der Rechnung und des Schatzmeisters. Diesem Anträge wird ohne Widerspruch Folge gegeben.
Die Einnahmen und Ausgaben betr. das Festspiel Albrecht der Bär von Eberhard König auf der Naturbühne des Picheiswerder sollen nach dem Vorschlag des Herrn Schatzmeisters, soweit angänglich, gesondert gebucht werden. Über die Vorbereitungen und den Inhalt des Festspiels wird in einer außerordentlichen Versammlung am 3. k. M. Bericht erstattet werden.
Außerdem soll zur Unterstützung des Festspiels ein Garantiefonds gebildet werden. Der I. Vorsitzende verliest hierzu den Wortlaut des vom Vorstand und Ausschuß gemeinsam entworfenen Aufrufs an die Mitglieder vom März d. J. und legt diesen die Beteiligung bezw. die Zeichnung auf den ihnen zugehenden Zeichnungsscheinen dringend ans Herz.
II. Außer unserm Heimatspiel gelangen noch zwei andere ähnliche Aufführungen auf Freilichtbühnen zur Aufführung, in Bernau ein größeres Hussitenfestspiel und auf dem Brauhausberg bei Potsdam eiu „Ileimatspiel aus den Tagen von Kunersdorf 1759, Der eiserne Heiland“ von Axel Delmar. Der Herr Verfasser, bekannt als Dichter des Choriner Festspiels 1910, hat die Güte gehabt mir das kursierende
• Exemplar seines Textbuches zu verehren. Auch diesen zwei Heimatspielen wünschen wir den besten Erfolg.
Endlich erwähne ich noch das Volksschauspiel „Der Stadtknecht von Prenzlau 1425“, das dort vor kurzem unter Leitung des Herrn Oberregisseur Frey mit wohlverdientem Beifall, gestützt auf den Uckermärkischen historischen Verein in Prenzlau, aufgeführt wurde. Das Stück behandelt die bekannte Verräterei des Bürgermeisters, die Ver- jagung der Pommern und die Befestigung der brandenburgischen Herrschaft. Verfasser Hans Nikolai-Block. 5 Akte.
III. Das Ortsstatut zum Schutz der Stadt Berlin gegen Verunstaltung, das ich im Wortlaut mitgeteilt und dem die Stadtverordneten-Versammlung beigetreten, ist vom Oberpräsidium am 11. genehmigt und tritt mit morgen in Kraft.
IV. Ein Ortsstatut zum Schutz gegen Verunstaltung von Spandau und dessen weiterer Umgebung ist ebenfalls kürzlich, erfreulicher Weise, ins Leben getreten.
V. Heiinatschutz. Ich lege von dieser Zeitschrift vor: a) den 6. Jahrgang 1910 Heft 3 und mache aufmerksam darin auf: Paul Schultze-Naumburg: Das mittelalterliche Schloß. — b) Die Zeitschrift