Einladung zur ersten Hauptversammlung.
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schaftlichen Vereinigungen will die Gesellschaft für Heimatkunde Abtrag thun.
Mit der Thätigkeit des Vereins für die Geschichte Berlins und des Vereins für die Geschichte der Mark deckt sich schon vom Standpunkt der von uns in den Vordergrund gestellten eigentlichen Heimatkunde unsere Aufgabe in keiner Weise. Ausserdem wird in dem letztgenannten Verein die Altertumskunde (Vorgeschichte etc.) nicht betrieben, auch decken sich die geographischen Gebiete dieses Vereins und der Vaterländischen Gesellschaft einander keineswegs. Denn der Verein für Geschichte der Mark Brandenburg umfasst auch die Alt-Mark, welche wir, als zur Provinz Sachsen gehörig, grundsätzlich ausschliessen, und umfasst nicht die Nieder-Lausitz, welche wir, als zur Provinz Brandenburg gehörig, selbstredend in unser Gebiet mit aufzunehmen haben.
Ebenso sind die Forschungsgebiete und Forschungsaufgaben der übrigen kleineren, in unserer Provinz vorhandenen Gesellschaften und Vereine, wie leicht in die Augen springt, mit unserer Gesellschaft keineswegs übereinstimmend.
Auch den Schutz der nationalen Denkmäler der Provinz Brandenburg wird sich die Gesellschaft für Heimatkunde im Sinne der Bestrebungen des Märkischen Provinzial-Museums und des Gesamt-Vereins der Deutschen Geschichts- und Altertums- Vereine nach den Bestimmungen des Königlich Preussischen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, sowie des Königlichen Oberpräsidiums der Provinz Brandenburg und Berlins besonders angelegen sein lassen.
Für unser neues und zeitgemässes wissenschaftliches und gemeinnütziges Unternehmen hoffen wir der Billigung und Förderung der Staats-, Provinzial- und Gemeinde-Behörden, sowie der Teilnahme in den fachwisseuschaftlichen, nicht minder in allen gebildeten Kreisen unserer Hauptstadt und der Provinz in jeder Beziehung sicher zu sein.
Wir laden nunmehr zum Eintritt in die „Gesellschaft für Heimatkunde“ und zur Gewinnung anderweitiger Mitglieder unsere Gönner und Freunde ehrerbietigst und freundliehst hierdurch ein.
Zur Bequemlichkeit derjenigen Anwesenden, welche der Gesellschaft unmittelbar beizutreten wünschen, werden Meldelisten im Ständesaale ausliegen.
Da die Versammlung keine öffentliche ist, haben nur diejenigen Zutritt, welche persönlich mittels des vorliegenden Schriftstücks eingeladen sind. Es steht denselben jedoch frei, nicht eingeladene Damen und Herren, welche unserer Gesellschaft beitreten wollen, persönlich einzuführen.
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