Heft 
(1892) 1
Seite
219
Einzelbild herunterladen

Eingänge für die Bibliothek.

219

Lauben vermauert. Eine Erinnerung an die Gerichts-Lauben, in so ab­geblasster Form wie möglich, sind die kleinen, zum Inventarium der älteren Gerichtsgebäude gehörigen Miniatür-Gerichtslauben mit ihren Schandglöckchen. Aber die Erinnerung an den alten Liibsohen Ihmm hat sich erhalten und ist solcher Gestalt bis zur Kodifizirnug unsers Strafrechts, als ein symbolisches Rechtsaltertum, im Inventarium unserer Rathäuser und Gerichtsgebäude weiter fortgeführt worden.

Erst seit der Publikation des Allgemeinen Preussischen Landrechts, welches im 20. Titel des II. Teils das Strafrecht behandelte, durch das Patent Friedrich Wilhelm II. vom 5. Februar 1794, und seit den Ver­änderungen des Preussischen Strafprozess-Verfahrens ist von den Gerichts- Lauben und dem Lübschen Baum keine Rede mehr. DieLübschen Bäume sind in die Rumpelkammern der Gerichtshäuser und die Rat­haus-Böden verthan worden. Nur das Armsünder-Glöckchen, wie gezeigt, hat sich aus dem christlichen Mittelalter bis in das Strafverfahren des neuen deutschen Heiclis hinein, als ein vom Volksbewusstsein noch immer wohl verstandenes Rechts-Überlebsel, erhalten.

Eingänge für die Bibliothek.

A. Bücher.

1. Geschenke.

Vom Herrn Verfasser.

1) Schalow, Hermann, Ein zweiter Beitrag zur Ornis der Mark Branden­

burg 1881.

2) Derselbe, Neue Beiträge zur Vogelfauna von Brandenburg, Naumburg a/S.

1890.

Vom Herrn Verleger.

Meyer, Ferdinand, der Berliner Tiergarten von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart, Berlin 1892, Verlag von Fr. Zillessen.

Von Hrn. Herrn. Schalow.

1) Reichenow, Dr. Anton, und Matschie, Paul, Die Kennzeichen der deutschen

Enten, Schnepfen und Raubvögel, Naunburg a/S. 1890.

2) Achter Jahresbericht des Ausschusses für Beobachtungsstationen der

Vögel Deutschlands für das Jahr 1883, Naumburg a/S. 1885.

Von Frau Helene Müller-Nietsch.

v. Köppen, Fedor, Die Hohenzollern und das Reich, 4 Bde., Glogau o. .J.