Heft 
(1892) 1
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Einladung zur ersten Hauptversammlung

am Mittwoch, 6. April 1892, pünktlich 7 1/ 2 Uhr,

im Saale des Ständehauses, Matthäikirchstr. 20/21.

Die Unterzeichneten haben am 20. März d. J. unter obigem Namen ein Gesellschaft begründet, welche die in den beiliegenden Satzungen aufgeführten Zwecke verfolgt.*)

Die Gesellschaft für Heimatkunde beabsichtigt, mittels Wort und Schrift zu wirken und zwar durch wissenschaftliche Vorträge und daran geknüpfte Besprechungen in den Arbeitssitzungen, ferner durch Vornahme oder Unterstützung grösserer wissenschaftlicher Arbeiten und Forschungen, ingleichen durch gemeinfassliche öffentliche Vorträge sowie durch Herausgabe von Schriften, welche, wenn nötig, mit Ab­bildungen zu versehen sind.

Die reichen Sammlungsbestände unseres demnächst in neuen und ausgiebigeren Räumen aufzustellenden Märkischen Provinzial- Museums werden, entsprechend dem Entgegenkommen der Städtischen Behörden von Berlin, fleissig bei unseren For­schungen benutzt, besonders zur Verdeutlichung und Belebung der Vorträge thunlichst herangezogen werden.

Ein Mittelpunkt und eine zusammenfassende Arbeitsstelle für die Heimatkunde der Provinz Brandenburg d. h. für die Kunde vom Grund und Boden des Stammlandes unserer Monarchie, seiner Erzeugnisse und seiner Bewohner, im Sinne der Beschlüsse der Central- Commission für die Landeskunde des Deutschen Reichs, fehlte bislang gänzlich, und es ist deshalb überall, wo man sich für vater­ländische Forschung interessirt, weit über die Grenzen unserer engsten Heimat hinaus, die Ausfüllung der vordem schmerzlich empfundenen Lücke durch Bildung unserer Gesellschaft bereits beifällig begrüsst worden.

Keiner der in Berlin und in der Provinz Brandenburg vorhandenen, durchweg engere Gebiete umfassenden wissen-

*) Anm.: Die Mitgliedschaft steht allen eingeführten Damen und Herren frei. Jahresbeitrag Zwölf Mark, zahlbar auf einmal oder in halbjährlichen Raten Jährlich Neun Versammlungen am lezten Mittwoch im Monat Daneben Ausflüge und Wanderversammlungen. Die Druckschriften gehen den Mitgliedern unentgeltlich zu. Wahl des Vorstandes und Ausschusses auf Zwei Jahre. Vgl. im Uebrigen die Satzungen.