204
B. Seiffert:
haben wollen, Dogegen hat der Rath auch Versprochen, der Cli. D. zue Brandeuburgk Vnserm g. II. per supplicationem Vnterthänigst Zue- vernehmen Zuegeben, wie Sie numehro wegen des in ihrem Gerichten Vorgelauffenen Excessus halber Zue grundt aus Verglichen wehren, vnnd dobey gehorsambsten fleisses anzuehalten, dass J. Cli. I). bey so beschaffenen Zuestandt, die Fiscalische Inquisition wieder die von Pfuele auss souderbahrer gnade, Cassiren lassen woltenn, auf welchen fall dann dieser vergleich aller erst seine Vollständige Krafft erreichet haben soll, Sonsten wo I. Ch. I). die Inquisition nicht fallen lassen wolten, wollen weder die von Pfuele noch der Rath doran gebunden sein, Mann hoffet aber Zue beeden theilen, .T. Ch. D. werden sich hierinne gnädigst vnd gewuriger resolution Vernehmen lassen, Weiln des Richters officium cessiret, wan kein Kläger mehr vorhanden ist, Vnnd wollen sich sonsten beede Parten aller nachtbarlichen freundtsclniff't fort hin befleissigen, vnd friedt vnd schiedtlich leben, Alles getreulich ohne gefehrde, vnnd arge list, Vhrkuudtlich seindt dieser Recesse Zween zue Pappier bracht, vnd von beeden theilen besiegelt vnnd vnterschrieben worden, Geschehen in Straussbergk den 19. Junij Anno 1(544.“
Als daher der Rat erfuhr, dass „trotz der Pfule Vnterthänigster Supplication Ihre Ch. D. dero Vice Canzlern vnd Cammergerichts Rüthen gnädigst anbefohlen, Verhör zwischen dem Fiscaln vnd ihnen anzuordtnen vnd also diese Sache in camera reinittiret, Dahero dan dieselbe, so an sich selbst vnstreitigk, in langkweiligen process geführet werden dürfte“, vereinigte er seine Bitten mit denen der Gegenpartei, „gleichwie J. Ch. D. die Inquisition gnädigst vff vnsern eingeschickten vnterthänigsten bericht augeordtnet, .also auch anizo denselben wiederumb fallen zue- lassen, Vnd das wir vns mit ihnen, weil Sie es zu Vnterschie- denen mahlen bey vns gesuehet, vergleichen mögen, gnädigst nach- zuegeben.“
Damit fand die Sache ihren Abschluss; aber nur scheinbar, denn drei Jahre später wurde sie bei einer anderen Streitigkeit wieder ausgegraben. Plötzlich tauchte nämlich Herr Valentin Ludwig von Pfuel mit einer Schuldobligation über 100 Thaler auf, die angeblich der Rat von Strausberg im Jahre 1629 ausgestellt hätte, nachdem ihm von dem verstorbenen Vater des Herrn v. Pfuel diese Summe zu irgend welcher Kriegssteuer vorgeschossen worden sei. Der Rat war durchaus nicht geneigt, ohne weiteres die Richtigkeit dieser Forderung anzuerkennen, besonders deswegen, weil die in der Verschreibung genannten Bürger, Erhard Neumeister und Johann Biesendorf, bereits verstorben waren, dieser 1634, jener 1642, und von den derzeitigen Mitgliedern des Collegiums keiner von einer derartigen Schuld etwas gehört haben wollte: er verweigerte also kurzweg die Zahlung.
/