Aktenstücke, betreffend einen Prozess des Rates von Strausberg.
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Vergeblich fordert V. L. v. Pfuel in zwei Briefen zu einer gütlichen Vereinbarung auf: 1. „Insonderss grossgönstige Herren, Nach- bahrliche sehr Wehrte Freunde, Dieselbe erinnern sich Der bewusten schuldt saclie Wie Weit es damit kommen, Vndt Woruf dieselbe beruhet, Wen ich dan deswegen vnvmbgenglich richtigkeit ohne lengeren Verzug haben muss, Alss pitte ich der Abrede nach einen tag zu belieben, I)o Wir zusammen kommen Vndt ob Wir die streitige Sache zugleich heben vndt hinfuro Nachbahrlich Zu leben, Vorsuchen wollen, jedoch Vorbehaltlich meiness Rechtess, Dieses den Herren ich in eile melden wollen, vorbleibe .). II. dinstwilliger Vndt Nachbarlicher freundt V. L. v. Pfuell mpr. pitte die Herren wollen hiezu den Sonnabendt belieben Vndt mir mitt Zeigern schriftlicher Anttwort würdigen.“ —
2. „Ehrenveste-Dieselbe erinneren sich Welcher gestalt ich hiebevor
an sie gelangen lassen, mich Wegen der 100 thaler, so ihnen mein Vater sehl. Anno 1529 [in der Snpplication an den Kurfürsten ist hinzugesetzt: „in ihren höchsten nöthen vndt zwarten zu Contentirung der Soldaten bahr geliehen vndt vorgestreckt“] Vorgeschossen, contentament zu machen, ist mir doch doruf keine Antwort worden, Wen ich den richtigkeit haben muss alss pitte ich die Herren sich bey Zeigern ob sie mich in güte contentiren Wollen Zuerclären, in entstehunge dessen haben sie sich nicht anderss alss der Execution Zuversehen, dieses ihnen in aller eille ich melden Wollen. Actum Gielstorff den 8 feb. Anno 1647.“ v. Pfuel nahm daher des Kurfürsten Hülfe in Anspruch, worauf unterm 9. März 1647 der Befehl an den Rat erging, „Supplicanten innerhalb 4 woclien an Capitaall vnd Zinsen zu Contentiren oder im widrigen fall der Execution gewertig zu sein.“
Die Bedenken, welche seitens des Rates gegen die angebliche Forderung des v. Pfuel geltend gemacht wurden, sind vom Richter Martin Schwanheuser folgendermassen zusammengestellt:
„Memorial. Wass bey der Pfuhlischen Vorhor wegen praetendirter 100 thlr Zuerinnern nöthig. Vorss ltü hette dehnen Von Pfuhlen obliegen wollen, sollie schult / Dieweil ihnen mehr alss zu woll bekandt, in wass Armutli dieses Stedtlein durch dass erbärmliche Kriges wesen gerathen / bey Lebzeiten der Ausgesatzten bürgen Zufordern.
2. gestehet Pfuhl, er kegen Neumeistern Zwarten bej seinen leb- zeiten gedacht, das er noch eine forderung beym Rathe zu stehen hatte, dobej aber erwelinet, es wehre noch nicht Zeit solhes zufordern, Sondern er wolte dermahl eins schon seine bequeme Zeit dozu ersehen. Weihe worte ein sonderbahres nachdencken causiren, Jndehm, do ihre forderung Sie vor rechtmesig erkandt, er billich es durch Neumeistern als einen ausgesatzten bürgen fordern Vnd durch ihn den Rath Zur Zahlung an- halten lassen sollen Weihes aber nicht bey Neumeisters Leben noch