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B. «Seiffert:
iehmahlen nach seinem tode als nur Kurtzlich Von ihnen bej Vnss gescheeu.
3. Muss Pfuhl gestehen, das wan er bey Sei. Neumeistern logiret, Vnd ich auch bey ihnen Zum offtern gewesen, Das er niemahlen solher Schult erwehnet, noch mich als eine Vuwürdige Raths Person oder des Ausgesazten bürgen Johannis Biesendorffs successorem deshalb besprochen.
4. hatt er den Rath oder die bürgen Niehmahlen dieser schult halben belanget: Vnd Insonderheit do die burgen noch beyderseits am leben gewesen sint.
5. bette er solhe schult, nach Neumeisters tode (1642), Weil er mit der Witben Abrechnung gehabt, fort mit Angeben Vnudt fordern sollen, so aber nicht gescheen.
6. Worumb er der Schult nicht gedacht, Als er des Herrn Kothij, Alss Neumeisters Seel. Successoris Brauw Pfanne in Vorwahrung auf seine guter gehabt. Vnd dieselbe ihme ohne einzige Wiederrede Abfolgen lassen.
7. Hette er eine Rechtmessige forderung wieder dehm Rathe gehabt, So hette er Zu der Zeit /: Wie der Von Waldow ihme Ihr Vieh nach Strausberg In Vnser gerichten, durch dem Landtreiter Abnehmen Vnd hintreiben lassen: / bey der Auslosung es woll gedencken würden, welhes aber auch nicht gescheen.
8. haben Sie dieser Post mit keinen Wortlie gedacht, do Sie wegen des Vervbten excesses in Vnseren gerichten Vnss 200 thl. Straff Zugeben Verwilliget.
9. Mus Pfuhl gestehen, das er gesaget, Wan ihnen Von Vnss das Hasen Hetzen auff Vnserer grentze nicht wehre inhibiret worden, er wolte niemahlen den Rath Vmb Solhe Post belanget haben.
10. Beruffen Sich die Pfuhle aufs Inventarium, dorin diese Obligation mit begriffen sey. Wollen also hiemit beweisen, das solhe Obligation niemahlen auss ihres Vätern henden kommen wehre.
Dahero notig:
Dass Erstlich Sie Ihre Inventarium produciren, Domit man Siehet, quo anno es aufgerichtet.
2. Do solhs Inventarium nach den Plünderungen, ‘) so alhier in ao. 1634 Vnd 1636, erstlich aufgerichtet, Ist Vermüthlich, dass Solhe Obligation Weihe laut des Raths Register schon ao. 1631 bezahlt worden, durch solche Plünderung Von Abhanden konte gekommen sein.
') Die Jahreszahlen sind falsch; nach Ausweis der Akten wurde Strausberg zuerst am 12. und 13. November 1633, dann am 9. Juli 1637 — auch eine Notiz des Beckmannschen Nachlasses im Geheimen Staatsarchiv bestätigt dies — von Kaiserlichen Soldaten geplündert.