Heft 
(1900) 9
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Aktenstücke, betreffend einen Prozess des Rates von Strausberg.

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3. Weiset sollte Rechnung aus Das nicht allein der Ausgesatzte bürge Herr Neumeister Sei. Sondern auch des Von Pfuhls Arbeits Leute Als der Meurer von Seinet wegen contentirt worden, Wie auch][nicht weiniger an Contributiou Zahlung gescheen.

4. Vorstehen Sich auch die domahlen im Rath gewesen Zu solher producirten Obligation nit, Jnbetracht es nicht ihres Stadtschreibers oder einziges Rathsherren liandt. so domahlst Vorhanden gewesen, liandt sein soll; Sondern bloss des Von Pfuhlen Vätern Sei. gewesen praeceptors oder Kinder Schulmeisters liandt Sein solle. Wan den ihnen mit guten gewissen bekant, das niemahlen einzige Obligation. So dem Rath oder der gemeine angegangen, durch eine andere Schrifft ohne ihres Stadt­schreibers, So Ja noch allewege eine Obligation Schreiben oder aufsetzen können, wehre aufgesetzet worden, Alss Zweiö'elu Sie, dass dieses die rechte original Obligation sein möge.

NB. Was Pfuhl saget, die Stadt wehre. Solvendo Vnd hette dohero nicht beturfft, dass er die bürgen angemahnet. Respons: Die Stadt ist nicht Solvendo. Den die itzo vorhandenen burger vnd einwohnern seint es nicht schuldig. Sondern hatt domahlen An etlichen Armen leuthen, So nach der Zeit gestorben vndt gantz Vordorben, gemangelt, Von weihen wüsten gutem auch domahlen ein E. Rath nichts erlangen mögen, Dannenhero Sie zu Contentirung derer Schult ihre eigene des Raths gefelle Vorgeschossen, domit der von Pfuhl contentiret werden konte, hatt also E. E. Rath noh sollies Von den Wüsten gutem, wen einmahl wass fallen mochte, nebest anderen retardaten Zufordern.

Wollen Sie Sagen, es wehre eines Raths Schult, hoc negat. Vnd do es auch wehre, bestehen des Raths Schult in Concursu Vnd haben Dilationem noch 2 Jahr Zur Zahlung. 1 ) Wobej aber die Herrn Haubt Städte ein protestation ihrer Privilegirten Schult, dass Sie keinen Vor­gehen lassen, eingewendet (7. April 1646). Saget Pfuhl, er wehre dobej nicht citiret worden, Andtwortt: Weil der Rath befunden, dass Sie ein­mahl bezahlet, er auch niemahlen die Schult gemahnet, Alss hatt es solhes nicht bedurfft.

Nachdem in dieser Weise die Angelegenheit gründlich erörtert worden war, berichtete [der Rat an den Kurfürsten, die fraglichen 100 Thaler seienvermöge Jhrer Jharbücher vndt Contributiou Register in Ao. 1630 sambt dem zinss danckbarlich bezahlet, wenn v. Pfuel mit ihrem bericht nicht friedlich sein wolte, bäten sie vmb Verhör vnd erkändnus. Darauf wurde der erste Termin auf den 17. Mai angesetzt

') Über diese Angelegenheit vgl. des Verfassers Abhandlung über die Kens- dorfer Feldmark.