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B. Seiffert
lind dem Laudreiter des Oberbarnimbs dpr Befehl erteilt, „mit der Exeeution in ruhe zu stehen“.
Der Verlauf des Prozesses zeigt nun das gewöhnliche Bestreben gegnerischer Parteien, die streitige Sache möglichst in die Länge zu ziehen; zunächst that es der Rat, der nicht in der Lage war, beim ersten Termin zu der von Pfuel „in originali producirten Obligation“ irgend einen schriftlichen Ausweis beizubringen, dass der selige von Pfuel wirklich Zahlung erhalten habe. Zur nächsten „Tagesfahrt“ (14. Juni) sollten Erhard Neumeisters Erben citiert werden, doch erschienen dieselben weder zu diesem, noch zum Tennin am 28. Juni: der Rat behauptete, er könne „ihrer nicht mächtig werden“. , Im Juli wiederum machte der Rat den Vorschlag zu einer „gütlichen Handlung“, wovon aber nun v. Pfuel nichts wissen wollte.
So wurde die nächste Verhandlung auf den 10. September festgesetzt und dazu durch kurf. Befehl vom 7. August „des Bürgermeisters Erhardt Neumeisters successor in conjugio Matthias Kothe, pfarr zu Crossen im Lucoischen Creysse peremptorie citiret“ durch „N. von Kargass, auf Wendisch Crossen Oberwachmeistern“.
Pfarrer Kothe, der in Strausberg noch Verwandte zu wohnen hatte, erschien aber schon am 0. September und beantragte seinerseits unter Hinweis auf seine derzeitigen Amtsgeschäfte eine Verschiebung der Verhandlung durch folgende Erklärung:
„Nachdem Ich Endesbenandter mich den fernen Weg aus dem Lucoischen naclier Strausbergk bemühett, dessen von Pfuls zu Gilstorff vermeintter Schuldt forderung halben, worinnen mein Vorfahr soll caviret haben, Vnterredung zu pflegen; so ist doch eben dismahll S. Gestrengen der von Pfuel nicht einheimisch sondern verreiset gewesen. Weill ich dan nun wegen meines Ampts nichtt lenger abwartten kan, Alss Ge- langett an E. E. Rahtt hiemitt mein fleissiges bitten sie wollen sich bemühen, domitt die Sache müchte prorogiret werden bis aufn 14 Octobr: do Jch den willens bin, wo ferne mich Gottes gewalt vndt meiner Amptts gescheffte Nothwendigkeitt nicht würden verhindern, gewiss mich zu gestehen, Welches Ich den E. E. Rahtt zur Nachricht hinterlassen wollen. Datum Strausbergk den 6. Septemb. Ao. 1047.“
Der Rat schrieb demgemäss an v. Pfuel; derselbe erblickte aber darin nur böse Absicht und „vorsetzlichen aufenthalt“, wie er denn auch vorher schon dem Kurfürsten geklagt hatte, „dass er von diesen Leüten wider recht vnd alle billigkeit aufgehalten vnd durch ihre blosse Wort, so sie in ewigkeit nicht werden beweisen können, dass seinige sich vorenthalten lassen muss“, so dass in der That den Ratsherrn „wegen vielfältigen tergiversirens“ ein Verweis erteilt wurde. Nichts desto- weniger wurde mit Rücksicht auf Kothe der Termin vom 10. September auf den 4. Oktober verschoben.
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