Aktenstücke, betreffend einen Prozess des Rates von Strausberg.
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An diesem Tage erschien nun wieder Herr v. Pfuel nicht, der Rat *) alter weigerte sich, mit seinem Mandatar zu verhandeln. Neuer Termin auf den 5. November.
.letzt jedoch glaubte der Rat den günstigen Zeitpunkt gekommen, um seine Ilaupttrümpfe gegen v. Pfuel auszuspielen; kaum von Cöln an der Spree zurückgekehrt, verlangte er in einem Gesuch an den Kurfürsten, dass nunmehr auch die Streitigkeit vom Jahre 1644 zum endgültigen Austrag gebracht werde.
„'Durchlauchtigster, hochgebohrener Churfurst, Gnädigster lierr,
Demnach die am abgewichenen Montagk [4. Oktober] zwischen vnss an einem, vndt Valtin Ludwichen vndt Heine Friderichen gebrüdern von Pfuel am andern theil, wegen einer Schuldforderung angesatzt gewehsene Verhör, biss vif den 51 IX br . is schirst künftig prorogiret worden;
Vndt aber wier mitt denen Gebrüdern von Pfuel, wegen der in Vnsern Stadtgerichten verübten gewaltt, dorüber E. Ch. Dchl. hoff Fiscalis bereytts inquisition auffgenohmen, zugleich endtscheiden werden müssen,
Alss gelanget an E. Ch. Dchl. vnsser vnterthänigste Pitte, Sie geruhen berürten von Pfüelen anzubefehlen, dass, Jn full Sie sich mitt vnss in güete nicht Vergleichen wollen, Sie alssdann auch vmb der angezogen verübten gewaltt halber parat erscheinen vndt Rechtlicher erkenttnis erwartten sollen;
Damitt auch E. Ch. Dchl. interesse alssdann bey der Verhör mitt in acht genolimen werden möge, So geruhen E. Ch. Dchl. auch dem Fiscali anzubefehlen, alssdann bey der Verhör vigilant zusein. — — E. Ch. Dchl. vnterthänigst gehorsambste Burgermeistere vndt Rathmanne zu Straussbergk. “
So wurden denn die beiden Brüder wirklich auch zum Verhör wegen der von ihnen verübten Gewaltthat auf den 5. November vorgeladen, und an den Hof fiscal Nicolaus Sadenbeck erging unterm 8. Oktober der Befehl: „Wann dann die von dir gehaltene inquisition und attestata gehörig publiciret werden sollen, alss befehlen wir dir, alsdann auffzuwartten, der publication beizuwohnen und deines Ambts gebühr nach Anleitung der Attestaten in acht zunehmen“. —
Die Herrn von Pfuel zogen es aber doch vor, sich in Güte zu
') Verzeichniss wass den 4. Octobris auf die mit dem von Pfulen vff Gielstorff angestellte Verhör gangen: 1 Thlr. 12 gr Vor 3 Persohnen, Jeder 3 Mallzeiten. 6 gr Extra Vertruncken. 10 gr Vor Wiltbrät vnd 8 Vogell [für den Advocaten?], 10 gr Vor Ch. Befehlige, so aufs Newe an die von Pfiiele wieder aussgebracht. 1 gr Vor Brandte wein. 1 gr 6 4 der Magdt Bettegeldt. 1 Thlr. 12 gr Fuhrlohn. 1 Thlr. dem Advocaten. Summa 6 Thlr. 4 gr 6 4 . —