Heft 
(1900) 9
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(?. (3. ordentliche) Versammlung des IX. Vereinsjahres.

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wo Markgraf Albrecht sie freundlich aufuchmen und in jungfräulichem Stande und fürstlichem Wesen hei sich in seinem Hause drei Jahre (bis Sonutag Estomihi [4. März] 1470) behalten soll; an diesem Tage soll die Hochzeit statttinden. Gleichzeitig will der Herzog Wilhelm seiner Tochter 201XX) Gulden Heiratsgut und Heimsteuer geben, während Magarethe dafür auf väterliches uud mütterliches Erbe verzichten soll. Markgraf Albrecht verpflichtet sich anstatt seines Sohnes als Widerlage ebenfalls 20 000 Gulden zu geben, so dass seine Schwiegertochter jähr­lich 31XX) Gulden Ertrag daran haben soll; auch wird die Morgengabe in üblicher Weise bestimmt.

Gleichwohl dauert es noch bis zur Vollziehung der Eho am 4. März 1470 sieben Jahre. Diese lange Frist ist an tragischen Zwischenfällen reich. Herzog Wilhelm kann oder will die Aussteuer nicht beschaffen, der Bräutigamsvater aber besteht hartnäckig auf seinem Schein. Auch Krankheiten und allerhand Zufälligkeiten verzögern die Hochzeit.

Johann machte (S. 04) als wiederum ein neuer Hochzeitsterinin fruchtlos zu verstreichen drohte, seinem Unmut Ende des Jahres 1475 in derben Worten an seinen Vater Luft: er schäme sich vor seinen Land­ständen; denn er habe sich nun zum dritten Male gerüstet und die Hochzeit ausgeschrieben; seine Unterthanen hätten allerwegen zur Ausrichtung der Hochzeit gegeben, was sie dazu schuldig wären; auch habe er die Auszahlung der Pfandsumme angekündigt und grosse Zugeständnisse machen müssen, als er genötigt gewesen sei, seine Ankündigung wieder zurückzunehmen; er gerate in Schimpf und üble Nachrede bei seinen Landständen; diese hätten mit ihm darüber verhandelt, dass er den Vater um die endgültige Erledigung der Heiratsangelegenheit ersuche; so werde es zum Schlüsse kommen, er werde die Ablösung der Pfand­summe vollziehen und die Gattin in sein Haus bringen können.

Am 25. August ward das fürstliche Beilager endlich glücklich gefeiert.

Vergönnt sei mir noch eine niedliche Episode aus der frühsten Lebenszeit Johanns anzuführen. Der kleine Prinz machte der Mutter und den drei Schwestern viel zu schaffen. So kam denn die älteste, die fünfjährige Ursula, auf den Gedanken in die Kanzlei zu gehen und dort folgenden Brief (S. (i) aufsetzen zu lassen:

Was wir in kindlicher Treue Liebes und Gutes vermögen, allzeit zuvor.

Ilochgeborner Fürst, liebster Herr und Vater!

Die hochgeborne Fürstin, unsere liebe Frau und Mutter, auch unser lieber Bruder, unsere lieben Schwestern und wir sind von der Gnade Gottes in solchem Vermögen und solcher Gesundheit, dass wir dafür Seiner göttlichen Gnade hoch danken und mit aller Innigkeit unseres Gemüts; begierig, desgleichen und alle Glückseligkeit von Euch zu verneinen. Und wir haben nach Eurer Rückkehr nicht kleines Ver-