Ö. (ä. ordentliche) Versammlung des IX. Vereinsjahres.
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welche lateinischen Unterricht bei kurfürstlichen Personen vom beginnenden 7. Jahr ab verlangt, nicht viel Klassizität erworben haben. Noch nach seiner Mündigkeit als Regent der Mark klagte er ebenso kindlich wie ehrerbietig (S. 4b) über seine dürftige Ausbildung und Erfahrung seinem Vater gegenüber in einem Brief:
„so haben wir bedacht, dass wir mitten in den Ländern sein, nichts sehen und lernen, als allein zeitweilig zur Lust und zum Zeitvertreib pflegen auf Rehe und anderes Wild zu jagen und wenn wir nicht in der Zeit, wo wir Euer Liebden am Leben haben, zu Reichstagen kämen und besonders zu dem jetzt anstehenden kaiserlichen Tage zu Augsburg, dass wir dann uns ganz versitzen, nichts sehen und lernen, auch nicht wüssten, so wir einst zu Leuten kämen, wie wir uns gegen Fürsten und andere mit Ehrerbietung und Reden verhalten sollten und also ein niederländischer*) Landesfürst und Jäger blieben, der sein Lebtag nichts gesehen noch gehört und sich selbst, seinen Landen und Leuten wenig nützen könnte.“
Fortlaufend sind die Klagen des jungen Fürsten über mangelhafte Ausrüstung und geringes Taschengeld. So zieht sich die Verschiedenheit der Anschauungen seines Vaters, darüber wann der Kurprinz sich ein neues Sammetwams anschaffen dürfe, wie ein roter Faden durch den mehrjährigen, uns erhaltenen Briefwechsel.
Eingeteilt ist der ausgiebige Stoff in 8 Kapitel: 1. Geburt und Familie. — 2. Markgraf Albrecht als Erzieher. — 3. Markgraf Johann siedelt in die Mark Brandenburg über. — 4. Die Erzieher des Markgrafen Johann. — 5. Derselbe als Statthalter — 6. Derselbe als Kurprinz. — 7. Derselbe als Regent. — 8. Begründung des eigenen Hausstandes.
Von letzterer sagt Verf. S. 54: „Fast eine Komödie der Irrungen hat derjenige zu schreiben, welcher die Vermählung des Kurprinzen darzustellen hat.“ Wie in allen wichtigeren Haus- und Familienangelegenheiten verfolgte Kurfürst Albrecht vor allein stets vorteilhafte politische und finanzielle Verbindungen. Bezüglich der künftigen Gemahlin seines Sohnes Johann kam dem Vater das enge Verhältnis zu seinem Nachbar, Herzog Wilhelm von Sachsen zu statten. Des Herzogs erste Gemahlin Anna hatte Ansprüche auf Böhmen und diese gingen in Ermangelung männlicher Erben auf ihre älteste Tochter Magarethe über. So wird denn schon am 19. Januar 1467 in Weimar ein Heiratsbrief zwischen dem Markgrafen Johann und der Herzogin Margarethe, natürlich bei der Jugend der Nupturienten, seitens der Eltern abgeschlossen. (S. 55).
Darin verpflichtet sich Herzog Wilhelm seine Tochter spätestens zu Pfingsten 1467 auf seine Kosten nach der Stadt Knlmbach zu bringen,
*■) Im Gegensatz zu den Hochdeutschen, den Franken. — W.