Heft 
(1900) 9
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E. und P. Zimmermann:

kommen die Soldaten häufig am Sonntag hierher, wodurch die Sonntags­ruhe oft arg gestört wird. Nun die Gemeinden sind schon zufrieden, dass sie ständige Einquartierung, welche vor Errichtung der Baracken hier stattfand, los geworden siud. Auch hat durch die Herstellung einer Eisenbahn, welche vom Schiessplatz Verbindung nach Treuenbrietzeu und Jüterbog hat, der Zuzug von Soldaten hierher sehr abgenommen. Die meisten von ihnen kommen nur noch, um das Denkmal zu besuchen.

Erbschaftsverhältnisse.

Von den 26 Wirtschaften in Nieder-Görsdorf ist nur Nr. 8 in ganz fremde Hände im Jahre 1871 übergegangen;'No. 5 Angerähen (Andreas) wird im Jahre 1886 an zwei Brüder aufgeteilt. Es haben sich die Namen der Vorwirte fast überall lebendig erhalten.

No. 2 LiukeMüller, No. 3 DörmchenMüller, No. 4 Hendrich Schulze, No. 5 AngerähenFreidank, No. 6 AussenHecht, No. 7, No. 8 MeierLehmann, No. 10 BossdorfMüller, No. 19 Petersch Meske, No. 21 JochenHecht, No. 22 Schulze-Hecht, No. 23 ßornad Müller, No. 24 JesperHecht, No. 25 LenzenZwanziger, No. 26 Möllersch Windinüller. Diese Namen lassen sich bis auf No. 4 und No. 5 nach- weisen, No. 23 Bornad soll gleich Bornbans sein, weil dieser Wirt die Brunnen in Ordnung zu halten hatte. Nur die Gehöfte No. 11 (Freidank) und das Lehngut haben Erbfolgen in gerader Linie, bei den andern wechselt der Name des Wirtes. Die Erbfolge geschah in der Weise, dass, wenn die Kindeizahl klein war, der älteste Sohn oder, wenn dieser schon versorgt war, der zweite Sohn das Gut erhielt. War die Familie gross, so hielt der Vater die Wirtschaft so lange wie möglich in Händen und gab sie dann einem spät geborenen Sohne. Ja es kommt vor, dass auch eine jüngere Tochter Erbin wird, offenbar in der Absicht, durch die Gewinnung eines reichen Freiers für die Geschwister, welche meist in kleinere Wirtschaften (Kuhbauer) unterzukommen suchten, eine grössere Mitgift zu erzielen. Viele von ihnen suchten Händler und freie Arbeiter zu werden, aber erst in letzter Zeit konnten sich die Hüfner entschliessen, von ihrem Acker ein Stück abzutreten. Starb einem Hüfner die Ehefrau, so entschied er freihändig über die Erbfolge, starb dagegen der Hüfner, und ging seine Ehefrau eine zweite oder dritte Ehe ein, so blieben die Kinder erster Ehe im Vorrecht. Es kommen da sehr verwickelte Sachen vor. Z. B. in der Krügerei No. 1 heiratet:

Martin Schulze 1718 Katharina Hermann

Martin 1719

Andreas 1721 + 1721.