Heft 
(1902) 11
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Landt Recess: Der Universität Franckfurtli an der Oder.

damit diese die Krankheit erkenne. DiesesBesprechen und die An­wendung der Sympathie, selbst beim geringsten Unwohlsein, wird allent­halben und fast täglich geübt. Wird dem Kranken durch aus Besprechen doch Aussicht auf Genesung, und zwar auf eine sehr wohlfeile Art, zuteil. Denn bezahlt darf die Hilfe überhaupt nicht werden, sonst ginge die Kraft des Besprechens verloren. Wie verführerisch diese Herbei­ziehung von klugen Leuten für den Landbewohner ist, dem die Herbei­ziehung eines Arztes nicht selten viel Umstände und Kosten verursacht, liegt auf der Hand. Aber beim Besprechen allein verbleibt es selten. Häutig genug wenden dieWunderdoktoren sogenannte Geheimmittel an. Wenn sich der Zustand des Kranken aber nach all den Quack­salbereien des klugen Mannes mehr und mehr verschlimmert, dann erst und meist zu spät, beansprucht man die Hilfe eines Arztes.

Wohl ist die Bekämpfung des Hexenglaubens und des Aberglaubens überhaupt bei den Spreewaldwenden äusserst schwierig und nur hin und wieder von Erfolg gekrönt. Aber trotz alledem darf man nicht müde werden, immer und immer wieder auf das Widersinnige und Unverstän­dige mancher überlieferten Anschauung dieses Volkes hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass der Glaube an die vernunftlosen Schicksals­mächte und die Furcht vor den unheimlichen Gebilden der Phantasie allmählich schwinden.

Landt Recess: Der Universität Franckfurth an der Oder, de dat: 1653.

Zuewissen. Nachdem bey Seiner Churfürstl. Durchl. zue Branden­burg k in Preussen, zue Jülich Cleve Berge, Stettin, Pommern, Ilertzog p. Vnserm gnädigsten Herrn, dero getrewe Landtstände, so viel vnter demselben sich zur Lutherischen Religion bekennen, bey itzigen Land­tage, Vnterthänigst vnnd inständig angesuchet, die Faeultäten, Theo- logicam wie auch die andere, mit professoribus pari nuinero, Von Reformirten vnnd Lutherischen zue besetzen,

Das Seine Churfürstl. Durchl. Zwart dieses simpliciter einzuegehen, bedencken getragen, aber dennoch in favorem dero getrewen Landt­stände in gnaden gewilliget, So sie auch zue Vnterthänigsten Danck auf vnd angenommen, Einen Lutherischen Professoren] ordina- rium dessen Vocation vnnd bestetigung Sie Ihr dennoch alleine Vor­behalten, förderlichst zue bestellen, vnd demselben in seinem