B. Seiffeit, Geschichte der Strausberger Jagd.
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„Diener vnd einen Rüstwagen auf seinem grünt vnd boden eingefallen*) -—“
Bei der Hauptverhandlung vor dem kf. Rat Friedrich Pruckmann zu Berlin am 29. August 1012 schloss sich Joachim v. Röbell auf Eggersdorf, dem Joachim v. Krummenselie ebenfalls ein Netz hatte abnehmen lassen, dem Rate von Strausberg als Nebenkläger an: mau wurde dahin einig, eine Kommission einzusetzen, die unparteiisch alle darauf bezüglichen Urkunden prüfen, Verhöre im Einzelnen an Ort und Stelle vornehmen sollte u. s. w. Zu Kommissarien wurden ernannt: „Clauss v. Barfuss und Daniel Klincke, Cliurf. Brandenb. Hof Raht auf des Rahts vnd der Stadt Seiten; Jolian von Loben auf Blumenbergk vnd Christoff v. Bereu auf des von Krummenselie vnd Sigmundt v. Gholzen, Cliurf. Brand. Raht vnd Frantz v. Rahtenow, Hauptman zue Biesenthall auf Jochim v. Robells Seitten.“ Inzwischen solle aber Krummensee die Büchsen an den Rat uud das Netz an Röbell abgeben!
Dies „Inzwischen“ glaubte nun jedenfalls v. Krummensee ebenso lange hinausschieben zu dürfen, bis die Kommission ihre Untersuclmngs- thätigkeit wirklich anfangen würde; denn als der Rat einen Boten zu ilun nach Alt-Laudsberg schickte, um die Büchsen holen zu lassen, weigerte er sich, dieselben zu verabfolgen und sandte ein Schreiben folgenden Inhalts zurück: „Er müsse sich wundern, dass der Rat gerade „heut, an einem Sonntag (9. Sept. 1012) (!) die Büchsen haben wolle; er „wäre für seine Person zwar bereit, sie ihnen zu geben, aber sein „Diener, der die Schlüssel zur Rüstkammer habe, sei verreist (!). Ferner „besage des Rats Schreiben etwas von „Scheibenpuchssen“, davon sei „ihm nichts wissendt. Sie sollten nur warten, bis die Kommission entschieden habe.“ —
Da hätten sie freilich bis in alle Ewigkeit warten können; Joachim v. Krummensee war schon längst todt, da hatte die Kommission noch nichts getlian (1025). Dass es sich bei der Sache nicht um eine eigentliche Rechtsfrage handelte, das wussten beide Teile sehr wohl, auch Friedr. v. Pruckmann hielt es blos für ein ärgerliches „getzenke“, dem möglichst bald abgeholfen werden müsste; auf gegenseitiges Chikanieren kam es ihnen einzig und allein an, und dann — die rechte Ausrede zu finden. Beklagte sich der Rat beim Kurfürsten, dass jener die Hirten während der Jagdzeit aus der Heide gewiesen habe, so meinte v. Krummensee: „er habe die Hirten nur gewarnt, vberseitt zu treiben, „damit die Hunde nicht vnter das Vieh geraliten vnd Schaden tliun „möchten; wenn aber denen von Straussbergk mit solcher trewherzigen (!)
*) Überfallen.
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