Heft 
(1902) 11
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B. Seiffert, Geschichte der Strausberger Jagd.

auiso*) vnd Vorwarnung nicht gedienet, könne es fernerliin wohl verbleiben (!)

Im Jahre 1017 kaufte Joach. v. Krummensee, wie schon oben angedeutet, das Dominikanerkloster in Strausberg von Katharina v. Röbel, geb. v. Krummensee. Obwohl nun durch kf. Spezialbefehl vom 20. Okt. 1548 den Klosterbesitzern ausdrücklich das ins convenandi mit dem Rate untersagt worden war, hatte sich doch im Laufe der Zeit durch stillschweigende Gewährung des Rates die Gewohnheit herausgebildet, dass dieselben die Feldjagd ausübten, uml so erlangte Joachim von Krummensee oder glaubte er doch nun erst recht die volle, unbeschränkte Jagdgerechtigkeit auf Heide und Feldflur der Stadt Strausberg erlangt zu haben. Daher erneuern sich in diesem Jahr die Klagen des Rates über seine Willkür:Endlich müssen wir auch dieses clagen, das vft' vnser der Stadt beiden vnd feldtmarck als deroselben eigenthumb, neben anderen abnutzungen die Burgerschafft sich der Unter Jagdt allewege gebrauchet, worin ihnen von des Closters Besitzern niemahll eintrag geschehen, sie auch das zu tlmn nicht befueget Do auch der v. Kr. vnsern heideknechten die Büchsen abgenommen, hat er doch vf vorhergehende verhör (vgl. 1012) dieselben hinwieder ausantworten müssen. Deine allem aber zuwieder hat der v. Kr. an itzo vtt's neue vnserm Mitbürger Andreas Stain ein Netze durch seine diener nemen lassen, Ja er hatt auch vorm .lahre eine Neue wildtbahne in vnser beiden vnd vber vnser ackere machen lassen, welche wir ihm keines- weges gestendigk. Da in Güte nichts zu schaffen sei, möchte der Kurfürst ein energisches Wort reden. Dieser entschied denn auch am 23. Okt. 1017. ganz zu Gunsten des Rates.

Um ferneren Unannehmlichkeiten vorzubeugen, übertrug der Rat anno 102L einem gewissen Werner v. Termow**) die Ausübung seiner Jagdgerechtigkeit:sie meinten wohl, schrieb v. Krummensee an den Rat,was ein gemeiner Bürger desfalls nicht tlmn darf, solches durch einen von Adel mit Gewalt durchzusetzen. Auch diesem nahm er widerrechtlich sein Jagdnetz weg.

Am 5. März 1025 wandte sich der Rat um Hülfe an den Notarius publicus und Woblverordneten Richter zu Alt Landtspergk in folgender Angelegenheit:Der Schmied Jochim Schulze habe unlängst mit einem Netze nach einem Hasen in der Heiden gestellt, da er aber ungefähr seine Büchse an einen Baum gesetzet und etwa ein weinig abgangen, were des von Crummensee foget Hans krackow zugefahren und ihm dieselbe heimlichen entwendet. Sie bäten dafür zu sorgen, wenn es

*X- Anzeige, Hhvweis.

**) Nach Fidicin, Gescb. d. Ober-Barnim, besass diese Familie die Rittergüter: Bruno, Klobbick, Antheile von Ilohenfinow, Termow und Hegermüble (bei Eberswalde).