Heft 
(1903) 12
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19. (9. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.

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fehl gegeben würde, eine systematische Aufräumung der oberirdischen Burgreste bei der Försterwohnnng und die Aufgrabung der unterirdischen Burgreste bis zur Kgl. Oberförsterei vorzuneluneu. U. M. Herr Professor l>r. Friedrich Wagner hat die Güte gehabt, mir aus dem Geheimen Staatsarchiv 7f>, 2(5 fol. 4U(i folgenden Erlass vom 19. September 1524 abschriftlich mitzuteilen, der sich auf Grimuitz und die Neue Kemenate bezieht.

Andres Weflingks brief über s. haus uft'm Grymnitz. Wir Joachim etc. bekennen etc. das wir unserm heidreiter zur Neuen Kemnat am Grymnitz u. 1. getr. Andres Bollen Weffingk genant Annen s. dich, hausfr u iren erben ir wanhaus so sie gebauet und bisher bewanet u besessen haben mit d hof darzu gelegen in ansehung s. langen getr. dinst, so er uns von jugent uff gethan hat u forder thun soll u will, . . . verschriben haben .....

Doch das er uns widerum ein haus von sechs gel»in den daselbs zur Kemnat hauen (sic, st. bauen?) u setzen lassen zu einer wanung eins zukünftigen heidreiters der in demselben haus wan eegnanter Andres nymmer unser heidreiter ist sein wonung haben soll etc.

Geben zur Newen Kemnath (ausradiert ein nicht mehr lesbarer Ortsname) an montage nach Lamperti MDXXIIII.

co propria illustr. pr. elect.

DieGebilde beziehen sich auf die Länge des Strohdachs und damit auf die Länge des Ileidereiterhauses selbst.

XII. Denkmalsschutz in Italien.

In derselben Nr. dev Denkmalspflege vom 18. März d. J. be­spricht S. J1 Herr J. Kotlie das italienische Gesetz über den Denk­malschutz (Legge del 12 Gingno 1902 per la conservazione dei monu- menti e degli oggetti dantichitä e darte), welches auch für deutsche Verhältnisse manches Nachahmungswertes enthält, während Herr F. Brunswick eben daselbst S. 32 den Elenco degli Edifizi Monu- mentali in Italia (Verzeichnis der monumentalen Gebäude) erörtert. Auf 572 Seiten werden die in den (!9 Provinzen Italiens befindlichen Bauten, für deren Erhaltung der Staat sich verantwortlich fühlt, auf­geführt. Ich brauche wohl nicht hinzuzusetzen, dass in Preussen, welches bei weitem nicht so viele und für die gesamte Kulturwelt wichtige Staatsgebäude besitzt, ein solches grundlegendes Werk noch völlig fehlt.

XIII. Volkstümliche Führer durch die Königlichen Samm­lungen in Berlin herausgegeben von der Centralstelle für Arbeiter­wohlfahrtseinrichtungen. Verlag von W. Spemann in Berlin. Herr Geheimer Ober Regierungsrat Post, Vortragender Rat im K. Handels­ministerium hat die Güte gehabt mir 4 dergl. Führer mit dem Wunsche, dass ich sie in der Brandenburgia vorlege, mitzuteilen: I. Deutsch- Niederländische Malerei; im Alten Museum von Oberlehrer