5. (2. ordentliche) Versammlung des XII. Vereinsjahres.
203
Sitzung vom 18. bereits Herrn Ritter den verbindlichsten Dank für seine grosse verantwortliche Mühewaltung ausgesprochen, so tut es heut die Hauptversammlung der Brandenburgia.
c) An Stelle des Herrn Ritter wird zum Schatzmeister auf Vorschlag des Vorstandes und Ausschusses das anwesende Mitglied Herr Kaufmann E. Rönnebeck, Schöneberg, Regensburgerstr. 29 wohnhaft, einstimmig gewählt. Derselbe nimmt die Wahl dankend an.
d) Nachdem das Mitglied Herr Geheimer Seehandlungsrat Dr. Paul Schubart die Wahl zum 2. Vorsitzenden aus persönlichen Gründen abgelehnt, wird auf Vorschlag des Vorstandes und Ausschusses das Mitglied Herr Geheimer Justizrat und Kammergerichtsrat Emil Uhles, Tiergartenstr. 3a wohnhaft, einstimmig zuin 2. Vorsitzenden gewählt. Derselbe nimmt die Wahl, schriftlich dankend, an.
e) Zu Ehrenmitgliedern werden auf Vorschlag des Vorstandes und Ausschusses von der Hauptversammlung einstimmig gewählt:
1. Der bisherige Schatzmeister Herr Wilhelm Ritter.
2. Das ordentliche Mitglied Herr Geheimer Regierungsrat Professor Dr. Karl Möbius. Derselbe hat hierfür mündlich seinen Dank ausgesprochen.
3. Herr Dr. Alfred Nehring, Professor an der Königlichen Landwirtschaftlichen Hochschule. Er spricht seinen Dank schriftlich aus.
4. Herr Kreis- und Stadtschulinspektor Dr. S. H. Fischer, Halensee, Ringbahnstr. 129. Er hat mündlich gedankt.
f) Zum korrespondierenden Mitgliede wird auf Vorschlag - des Vorstandes und Ausschusses das Mitglied Pfarrer E. Handtmann zu Seedorf bei Lenzen, a. Elbe einstimmig gewählt. Er hat schriftlich gedankt.
g) In den Ausschuss werden einstimmig gewählt die Mitglieder Herr Rentier Karl Burkhardt, Linkstr. 9 und Herr Rentier T h u 1 c k e, Charlottenburg, Eisenacherstr. 110.
h) Von dem Ergebnis der sonstigen Beratungen und Beschlüsse des Vorstandes und Ausschusses in der gemeinschaftlichen Sitzung vom 18. d. M. wird der Hauptversammlung ebenfalls Kenntnis gegeben. Darnach soll eine Umarbeitung der Satzungen und zwar so stattlinden, dass auf Grundlage hiervon die Rechte der Brandenburgia als „Eingetragener Verein“ unter Zuziehung juristischer Mitglieder nach § 21 tlg. und § 55 flg. des Bürgerlichen Gesetzbuches nachgesucht werden können.
Sobald dies erledigt, wird die Protektoratsfrage weiter verfolgt werden.
i) Um die Zweifel wegen Bezugs von Exemplaren des Heftes, in welchem grössere Mitteilungen stehen, zu lösen*