Heft 
(1903) 12
Seite
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9. (3. ordentliche) Versammlung des XTI. Vereinsjahres.

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Zuerst finden wir es in den Annalen der Märkischen Chronisten Hafftiz und Angelus, und zwar in deren Auszug aus der um 1420 ge­schriebenen, aber längst verloren gegangenen Chronik von Engelbert Wusterwitz. Sie übersetzten dabei dessen Mitteldeutsch frei in ihre hochdeutsche Sprache, so dass wohl anzunehmen ist, dass Wusterwitz das Wort nicht gebraucht hat, obgleich es in den Citaten aus seiner Chronik einmal vorkommt.

Nach Wusterwitz berichten nämlich sowohl Hafftiz, wie Angelus unter andern:

Als der Graf v. Barby die Märker im Jahre 1391 hei Ratenow schlug,legte er den Gefangenen viel Plage an.

Als die Bürger der Alt- und Neu-Stadt Brandenburg im Jahre 1403 nach einem misslungenen Anschlagder alten Strassenräuber Ludwig Neuendorf, Johann v. Tresckow, Nickel v. Wettin, Heinrich v. Isenburg u. a. viele vornehme Gefangene eingebracht hatten, wurden diese zu Bande und in die Haft gebracht.

Dietrich v. Quitzow wurde, als er 1402 bei dem Berge Thürow geraubt, von Johann v. Mecklenburg mit Hülfe der Spandauer Bürger gefangen und im Gefängnis in der Bestrickung gehalten.

Wir haben also hier 3 verschiedene Ausdrücke für den Begriff des Fesselns.

Dann aber berichtet sowohl Hafftiz wie Angelus ziemlich über­einstimmend auf Grund der Wusterwitzschen Chronik: Dietrich v. Quitzow zog 1410 unter dem Vorgeben, dem Orden in Preussen zu helfen, vor Berlin und nahm den Bürgern die Schweine und Kühe. Als die Bürger ihm nachsetzten, schlug er sie und nahm 16 gefangen. Unter den Ge­fangenen war ein Vornehmer, Nickel Wyns, den ermit den Füssen in harte eiserne Fessel jämmerlich und schändlich als den ärgsten Dieb und Räuber setzen lassen.

Kommt hiernach das WortFessel auch erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts in der Märk. Litteratur vor, so ist der damit gemeinte Gegenstand doch schon während des ganzen Mittelalters in Gebrauch gewesen und das Märk. Museum besitzt mehrere jener Zeit angehörige Exemplare. Sie unterscheiden sich von denen der letzten 3 Jahrhunderte hauptsächlich dadurch, dass bei ihneü dass Schloss zugleich einen Teil der Umfassung bildet, so dass die Fessel im ganzen etwa die Form eines '' f 5 Kreisabschnitts hat, während später die Fesseln Ringform mit Scharnier zum Öffnen und mit Zapfen zum Anlegen eines besonderen Vorlege­schlosses haben.

Das hier vorliegende mittelalterliche Exemplar interessiert zugleich als Corpus delicti für die wundertätige Wirkung des Wilsnacker »heiligen Bluts. In der Reihe seiner Wundertaten figuriert auch die, dass den Gefangenen, die das Wunderblut anriefendie Fesseln