Heft 
(1908) 17
Seite
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Beiträge zum Berliner Schulwesen.

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wöchentlich 6 Pf., zuzuweisen. Er beantragt, die katholische Schule wieder zu eröffnen und auch das Gehalt des katholischen Küsters als Lehrer entsprechend zu erhöhen.

Uber die weiteren Verhandlungen fehlen die Akten; jedenfalls ist aber hinsichtlich der lutherischen Schule den Wünschen des Obersten entsprochen worden; denn mit dem 1. März 1803 trat ein erfreulicher Umschwung zum Bessern ein. Zum Küster wurde der Lehrer Kersten berufen, der nicht nur ein vorzügliches Lehrgeschick besaß, sondern auch seines Amtes mit Treue und Eifer waltete. Die Schule wurde zweiklassig und der Lehrplan im Sinne der damaligen Zeit im Geiste der Rochowschen Pädagogik gestaltet.

Die Unglücksjahre wirkten, da Napoleon dem Invalidenhause alle Gerechtsame und Einkünfte beließ, wenig störend auf die Entwicklung der Schule ein. Nach den Befreiungskriegen wurde an der evangelischen Schule ein zweiter Lehrer angestellt; auch hinsichtlich des katholischen Küsters wurde angefragt, ob er zum Unterrichten befähigt sei. Die Antwort des Gouvernements lautete verneinend, und die Wieder­eröffnung der katholischen Schule verblieb. Im Jahre 1841 wurde ihre Errichtung wieder angeregt. Das Kuratorium der katholischen Kirche berief sich auf § 19 der Stiftungsurkunde und beantragte am 18. August 1841 bei dem Kriegsministerium, daß dem neu ins Amt tretenden Küster, Bombardier Meißner, ein entsprechendes Lehrergehalt bewilligt werde. Am 14. September erwiderte das Ministerium, daß der Küster Schule halten könne, daß aber aus königlichen Kassen hierfür keine Gehle*' bewilligt würden. Hiermit war die Angelegenheit erledigt; das Kura­torium sah von weiteren Anträgen ab, behielt, sich aber das Recht vor, eine Schule einzurichten, wenn die Zahl der Kinder steigen sollte. In der Anstellungsurkunde des Küsters Meißner vom 17. 9. 1841 findet sich in Bezug auf Unterricht keine Verpflichtung.

Über die evangelische Schule liegen aus dieser Zeit mehrere Proto­kolle über die Jahresprüfungen vor. Sie geben Einblicke in die inneren Verhältnisse der Schule und berechtigen zu dem Schluß, daß ihre Leistungen einer guten Elementarschule entsprachen. Besonders gute Leistungen wurden nach dem Protokoll 1 ) vom 20. Juli 1849 im Deutschen und in der Erdbeschreibung erzielt; auch die schriftlichen Arbeiten fand die Kommissiondem Stande der Schule entsprechend. Sie sprach den beiden Lehrern, Kersten und Mährten, ihre Anerkennung für treue Arbeit und Pflichterfüllung aus.

')Heute in den Vormittagsstunden von 911 Uhr fand die Jahres­prüfung der Königl. Invalidenhausschule im Lokal daselbst statt. Die Eeierlichkeit begann mit Gesang und Gebet. Hierauf prüfte zuerst der Lehrer Mährten die 2 . Klasse in der Religion. Die Kinder