Heft 
(1908) 17
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Friedrich Wienecke.

Unterricht fern und begründeten dies mit dem Hinweis auf den geringen Nebenerwerb.

Von der Bestimmung, daß Invaliden zum Unterrichten herangezogen werden sollten, scheint man bald Abstand genommen zu haben; die lutherische Küster- und Lehrerstelle wurde mit Seminaristen aus dem Landschulmeister- und Küsterseminar besetzt. Am 27. Juli 1782 meldete sich ein ehemaliger Husar vom Zietensclien Regiment Nr. 2, Stuhlinaun'), bei dem Generaldirektorium um die erledigte lutherische Küsterstelle. Er war im Besitz des Invalidenscheiues, besaß Fertigkeit im Orgelspiel und hatte sich auf dem genannten Seminar für den Unterricht vorbereitet. Unter Hinweis auf seine bedrängte Lage, er war Vater mehrerer Kinder, bat er um Berücksichtigung seiner Bitte. Sie konnte ihm nicht erfüllt werden; denn der Kommandant des Hauses, Oberst von Pelcherzim, hatte,damit während der Krankheit des alten Küsters die Kinder nicht so herumlaufen möchten, die Stelle mit einem Präparanden besetzt. Das Militärdepartement des Generaldirektoriums war mit der Handlungs­weise nicht einverstanden und erwiderte am 6. August 1782,daß es gern gesehen haben würde, wenn der Oberst einen Invaliden, worunter es auch Präparanden gäbe, angesetzt hätte.

Zu einem erfreulichen Aufschwung, w r ie ihn die Berliner Garnison­schule und Regiinentsschulen nahmen, 'gelangten die Schulen nicht. Sie scheinen in Vergessenheit geraten zu sein. Die Prinzipia des Oberkriegs­kollegiums vom 14. Februar 1797, durch die das gesamte Militärschul­wesen geregelt wurde, gedenken ihrer nicht. Während jede Provinzial­invalidenkompagnie 24 TI. und jede Regimentsinvalidenkompagnie 6 TI. jährlich an Schulfondsgeldern erhielt, blieben beide-Schulen von jeder Unterstützung ausgeschlossen. Der Kommandeur des Hauses, der Oberst von Valentini, beschwerte sich am 20. August 1801 bei dem Oberkriegs­kollegium, daß dem Invalidenhause keine Gelder für die Schule, (der katholischen wird nicht gedacht; sie war schon eingegangen) zuerteilt seien und bat um die Schulfondsgelder einer Provinzialinvalidenkompagnie (24 TI.) für jede der drei Kompagnien. Das Kollegium erforderte einen Bericht über die äußeren und inneren Verhältnisse der Schule, der auch am 9. September 1801 erstattet wurde und ein recht trübes Bild von ihnen bietet. Die Schule wurde von mehr als 100 Kindern besucht, die Schulstube war feucht und für die Kinderzahl völlig unzureichend. Da sie gleichzeitig als Wohuraum diente, so mußtedas Unschickliche gleich in die Augen fallen und deshalb Abhilfe geschaffen werden. Der Oberst schlägt vor, ein zweites Zimmer dem Lehrer als Wohnraum zu geben und ihm ein festes Schulgeld, für das Kind eines Invaliden

J ) Urkunde 6.