Heft 
(1908) 17
Seite
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Beitrage zum Berliner Schulwesen.

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Rückkehr der Truppen in den Jahren 1816 u. 17. Während dieser Zeit waren die Schulen des l. Westpreußischeu Infanterie-Regiments, der Brandenburgischen Artilleriebrigade und die beiden Kasernenschulen, die von den Lehrern Brandt und Fürstenau geleitet wurden, aufgelöst worden. Am 1. April 1818 erfolgte durch den Garnisonprediger Ziehe die Auflösung der letzten Kasernenschule, und ihr Lehrer Wegener wurde auf Wartegeld gesetzt. Damit schließt die fast hundertjährige Geschichte der Berliner Regimentsschulen.

III. Die Schulen des Invalidenhauses.

Die lutherische und katholische Schule des Iuvalidenhauses ver­danken ihre Gründung dem Könige Friedrich dem Großen, der im § 19 der Instruktion vom 31. August 1748 dem Kommandanten befahl:

Der Kommandant soll von jeder Religion einen Unteroffizier oder Gemeinen aussuchen, welcher bey dem Gottesdienst vorsinget, die Kirche reinhält, auch die Kinder im Lesen, und Christenthum informiret, wofür Er Monathlich extra ordinaire 1 rthl. 6 gGr. bekömmt. Zur Schule wird ein Zimmer angewiesen und Holz darauf zu gut gethan.

Die beiden Schulen entsprachen in ihrer inneren und äußeren Ein­richtung den Regimentsschulen. Den Unterricht erteilten dazu befähigte Invaliden, die zugleich Küster des Hauses waren. Patron der Schule war der Kommandant und ihre Inspektoren die beiden Geistlichen. Durch Vokation wurde diesen die gewissenhafte Aufsicht über die Schule zur Pflicht gemacht. Es heißt:

Insbesondere wird Ihm annoch auferleget, daß Er der in seiner Gemeinde befindlichen Jugend sieh annehme und derselben Erziehung und Unterrichtung, soviel davon in sein Amt läuft, insonderheit denen dieserhalb herausgekommenen Königlichen Edikten gemäß mit aller Treue sich angelegen sein lassen.

Über die Entwicklung der beiden Schulen geben die Akten des Invalidenhauses nur spärliche Nachrichten. Die katholische Schule ging zu Ende des Jahrhunderts ein, und die Kinder besuchten städtische Schulen oder nahmen an dem Unterricht in der lutherischen Schule des Hauses (mit Ausnahme in der Religion") teil. Aber auch die Verhältnisse der letzteren waren traurig. Die Wohnstube des Küsters diente gleich­zeitig als Schulraum, und da der Küster, um seine geringen Einkiinft zu erhöhen, Kinder von Erbzinsleuten, die sich auf dem Grundstück des Hauses niedergelassen hatten, aufnahm, so war der Raum voll­ständig ungenügend und unzureichend. Viele Invaliden hielten, um die Ausgaben an Schulgeld und für Lernmittel zu sparen, ihre Kinder vom