Heft 
(1908) 17
Seite
387
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Beiträge zum Berliner Schulwesen.

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1. Löhnung.30 TI. Gr. Pf.

2. Kleine Montierungsgelder 4

3. Gr olle 6 7

4. Brotkonipetenzen . . 12 27 2 ,,

5. Küsterzulage .... 42

ü. Schulgeld.72 ,,

7. Freie Wohnung . . . 100

8. Feuerung.21 27 2

9. Erleuchtung .... 3 20

Zusammen 292 TI. 14 Gr. 11 Pf.

Am 10. Juni 1858 genehmigte der Priuzregent die Pensionierung des Lehrers und Küsters ICersten, und durch Bestimmung des Kriegs- miuisteriums wurde seine Pension auf 219 TI. bemessen. Seine Stelle erhielt der Lehrer Löohner, der bis zum 1. 4. 1857 an der mit diesem Zeitpunkt aufgelösten Garnisonschule zu Spandau gewirkt hatte. Seine Berufungsurkunde wurde vom Prinzregenten am 6. Mai 1858 vollzogen.

Durch Kabinettsorder vom 5. November 1858 gestattete der Regent, daß eine katholische Schule errichtet würde. Für diese nahm das Ku­ratorium den Bombardier Neichsner in Aussicht. Beide Lehrerstellen wurden pensionsberechtigt und ihre Einkünfte folgendermaßen festgesetzt:

I. Ev. Küster- und Lehrerstelle:

1. Gehalt.161 TI.

2. Zulagen als Lehrer aus dem Schulfonds des Invalidenhauses 72

3. Abgeschätzter Wert der Wohnung, Feuerungs- und Erleuch-

tungsmaterialien...G2

Zusammen 295 TI.

II. Die kath. Küster- und Lehrerstelle:

1. Gehalt.. . 161 TI.

2. Zulagen als Lehrer.24

3. Wert der Wohnung etc.62

Zusammen 247 TI.

Die zweite ev. Lehrerstolle war eingegangen; das Organistenamt an der ev. Kirche, das mit 69 TI. dotiert war, wurde durch einen städtischen Lehrer verwaltet. Die Errichtung einer katholischen Schule blieb auch diesmal unausgeführt, weil der Küster Neichsner keine Lehr­befähigung besaß, und weil die Zahl der katholischen Kinder eine zu geringe war.

Die Amtsführung des Lehrers Löchner war keine glückliche. Wiederholte Streitigkeiten mit dem Gouverneur führten zu seiner Pensio­nierung und zur Auflösung der Schule. Am 1. Oktober 1886 wurde ihm vom Provinzial-Schulkollegium die Erteilung vom Unterricht an Zivil- kiudern untersagt. Das Kriegsministerium verfügte am 10. 9. 1888, daß