Heft 
(1908) 17
Seite
521
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15. (4. ordentliche) Versammlung des XVII. Vereinsjahres. 521

5. Außerhalb des Rahmens der Arbeiten, der Berliner Akademie liegt die Ausschöpfung des reichen Materials an Zauberformeln in den Hexenprozeßakten und in den Kirchenvisitationsprotokollen. Vielleicht können für diesen Teil der Arbeit der Gesamtverband der deutschen Geschichts- und Altertums vereine und die Organe der Urkundenpflege in den deutschen Staaten gewonnen werden.

6. Unbedingt notwendig ist ferner eine Bibliographie aller Drucke von Zauberbüchern, die volkstümliche magische Formeln enthalten und sehr oft die Quelle für die jüngeren handschriftlichen Sammlungen sind 1 ) (z. B. Romanusbüchlein, Geistliche Schild, 6. und 7. Buch Mosis, Al­bertus Magnus, sowie die gedruckten Himmelsbriefe, gewisse Länge unser« 1. Herrn Jesu Christi usw.) Die einzelnen Formeln in diesen Büchern sind zu verzetteln.

7. Ebenso ist natürlich das bereits gedruckte Material von Segens­formeln und handschriftlicher oder mündlicher Überlieferung zu verzetteln.

8. Sache der einzelnen volkskundlichen Vereine muß es sein, in ihren Gebieten sowohl alle zugänglichen gedruckten Zauberbücher in allen Ausgaben und möglichst viele handschriftliche Segenssammlungen, Briefe, Amulette usw. (wenn nötig durch Kauf) zu erwerben oder genau ab­schreiben zu lassen, als auch durch Verbreitung eines noch vom Ver­bände aufzustellenden, in möglichst grosser Auflage zu druckenden recht eingehenden Fragebogens 2 ) in ihrem Vereinsgebiet alle magischen Formeln 1 ), die heule noch im Volke leben, in ihrem genauen Wortlauf und mit den nötigen Angaben über die Art ihrer Verwendung zu sammeln. Da gerade diese Reste alter Volksreligion unter dem Einfluß der modernen Kultur, durch Kirche, Schule und Volksaufklärung immer rascher ver­schwinden werden, muß diese Sammelarbeit eine der wichtigsten Auf­gaben der volkskundlichen Vereine für die nächsten Jahre sein.

9. Da den Vereinen kaum zugemutet werden kann, außer der Re­gistrierung der Volkslieder auch die schon in ihren Archiven vorhandenen und die noch in den nächsten Jahren hoffentlich recht zahlreich ein­gehenden Segensformeln auf ihre Kosten für das geplante Corpus ab­schreiben zu lassen, da ferner die unter No. 5 ( genannten Arbeiten, sowie der Druck eines Fragebogens (No. 8) ebenfalls erhebliche Kosten verursachen dürften, so muß der Verband dafür jährlich eine bestimmte

') s. z. B. Dieterich, Blätter f. hess. Volksk. II (1900), S. 5 fi.

2 ) Als Muster mögen die von Wossidlo oder der Hess. Vereinigung für Volks­kunde herausgegebenen Fragebogen für einzelne Gebiete der Volkskunde dienen.

8 ; Es dürfte sich empfehlen, in dem Fragebogen auch auf die volksmedizinischen Rezepte einzugehen, obwohl sie für das geplante Corpus nur dann in Betracht kommen, wenn eine magische Formel zu der betr. Arznei gehört. In den heute im Volke ver­breiteten gedruckten und in den handschriftlichen Zauberbüchern pflegen Rezepte dieser Art und Segen völlig gleichberechtigt in bunter Reihe neben einander zu stehen.

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