Heft 
(1957) 5
Seite
138
Einzelbild herunterladen

der Altmeister und ein Jungmeister je einen Schlüssel hatten, damit keiner ohne die anderen sie öffnen konnte.

Die Quartalsversammlungen wurden seit alten Zeiten im Domkruge ab­gehalten.

Der Müllerbursche, der in die Lehre trat, mußteehrlichen und redlichen Herkommens sein, vonrecht guter freyer teutscher Art. Umständlich und breit wurde das in dem Geburtsbrief auseinandergesetzt, der beim Eintritt in die Lehrzeit ausgefertigt und sorgsam in der Lade des Gewerks aufbewahrt wurde.

Die Lehrvorschriften lagen im allgemeinen fest. Sie waren der speziellen Art des Handwerks angepaßt.

Handwerksbrauch und Sitte verlangten es, daß die Lossprechung des Lehr­burschen, sein Eintritt ins Gesellenleben eindrucksvoll und feierlich vor offener Lahde geschah, sofern er sichwie einem gottesfürchtigen und ehrliebenden Jungen wohl anstehet und gebühret, verhalten hatte.Löb­lichem Gebrauch nach erhielt der junge Geselle nun seinen Lehrbrief aus­gestellt.

Den jungen Gesellen hielt es nun nicht mehr in dem Orte seiner Lehrjahre. Er mußte, er wollte wandern. Schon am nächsten Tage zog er, sein ganzes Hab und Gut im Felleisen verpackt, singend und frohen Mutes zum Tore hinaus. Es gab weitgereiste Handwerksburschen, die manch Stücklein er­lebt hatten und viel erzählen konnten. Um dem Gesellen das Ansprechen um Arbeit zu erleichtern, um Ordnung, Sitte und Zucht aufrecht zu erhal­ten, wurde dem wandernden Handwerksburschen ein Kundschaftszettel ausgehändigt. Für den Verkehr des Meisters mit den Gesellen gab es be­stimmte Abmachungen, auf die beide Teile recht sorgsam hielten. Bei der Lossprechung des Lehrburschen wurden dem neuenGesellen diese vom Handwrk allgemein sich selbst gegebenen Gesetzezur Nachachtung feier­lich ausgehändigt. Wer diese Vorschriften, die der Geselle zu halten bei offener Gewerkslade beschwor, heute liest, dem mag manchmal ein Lächeln ankommen. Wie vieles ist doch, seitdem gar so anders geworden!

Quellen-Nachweis

General Privilegium und Güldebrief des Müllergewerks beim Domkapitel vom Jahre 1747 und die Quartalsprotokolle dieses Gewerks von 1747 bis 1842. (Heimat­museum Havelberg).

Werner Peschke: Die Mühlen der Mark im Mittelalter und ihre technische Einrich­tung. (Brandenburgische Jahrbücher, Heft 6, Teil II, 1937).

R. vom Walde: Der märkische Handwerksbursche. (Brandenburg, Zeitschrift für Heimatkunde und Heimatpflege, Heft 1. Berlin 1914).

Rudolf Schmidt: Von märkischen Mühlen, ebenda.

A. Maltzahn: Aus der alten Bischofsstadt Havelberg.

Erich Marks: Flurnamen im Havelberger Gemeindebezirk. (Prignitzer Volksbücher Nr. 68/69).

138