Heft 
(1931) 1
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Punkte wird trotz seiner schon jetzt ausgesprochenen Willens­meinung von ihm befohlen, lieber diese Untersuchungen und die sich daran anschließenden Verhandlungen liegt ein ausführ­licher Bericht vor. Die Klagen gingen ja alle in erster Linie gegen den Stiftshauptmann von Rohr, noch immer denselben, der 1714 den König mit Kaffee bewirtete, während die Damen auf dem Flur vor dem Wohnzimmer darauf warteten, diesen begrüßen zu dürfen. Ihm gefällt diese Stellung als Angeklagter wenig und er hält das ganze mehr oder minder für eine persönliche Gehässigkeit der Vice Domina.Da sie in der Krankheit der alten Domina ihre Vices vertritt, so thut sie mir allerhand Tort an", so schreibt er mißvergnügt,und blamieret mich auf allerhand Arth und Weise."

Der Bericht der Kommission an den König ist vom 18. Januar ausgefertigt. Die Rechnungen sind geprüft und für richtig befunden worden, wie es scheint, hat man allerhand Unordnung gegenüber Milde walten lassen. Ein Erbregister war nicht vorhanden, und so ist denn, mit großer Mühe, aber sicher zum bleibenden Nutzen des Klosters, ein neues hergestellt worden. Man ist dabei ans einige alte Register von 1559 und 1570 zurückgegangen, nutz hat im übrigen die ältesten Bauern aus den verschiedenen dem Kloster erbuntertänigen Ortschaften zusammenberufen und mit ihnen und einem alten erfahrenen Schreiber neue Bestimmungen getroffen, die den beiderseitigen Rechten und Pflichten möglichst gerecht zu werden suchten. Nur ein Bauer in Bölzke und der Schulze des Dorfes Techau, Hans Schlamkan, machen einige Einwendungen, sonst scheinen sie alle willig gewesen zu sein, und das schwere Ding ist geordnet. Das Kloster hat Grund, der Vice Domina für ihr entschlossenes Auftreten dankbar zu sein.

Dann kommt eine böse Sache: Gegen die Frau des Stifts­hauptmanns ist Klage erhoben worden. Was ist mit dem Leinensamen und dem Flachs geschehen, den sie unter Aufsicht gehabt hat? Aber auch hier wird mit gutem Willen vor­gegangen, man sieht von Ansprüchen und Klage wegen Ver­gangenem ab, besteht aber darauf, das Leinengerät, das von diesem Flachs gemacht worden ist, in Klosterbesitz zu bekommen, wozu sich der Hauptmann verbindlich macht.

Desgleichen sind die Damen bereit, alles, was bezüglich des freien Tisches des Stiftshauptmannes der Vergangenheit angehört, niederzuschlagen, dafür aber soll die Wirtschaftsver­waltung aus seinen Händen genommen werden, sodaß die des Kapitels und die seine ganz von einander getrennt bleiben. Sein Einkommen wird festgesetzt und zwar auf 500 Thaler,