Heft 
(2019) 26
Seite
85
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Kehl& Koch: Wiederansiedlung von Steinkäuzen in der Nuthe-Nieplitz-Niederung 85 3 Historische Vorkommen Dass der Steinkauz zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein weit verbreiteter Vogel war, geht u. a.aus dem Ma­nuskript der Arbeit von Hermann HockeDie Vögel der Provinz Brandenburg von 1910 hervor, welches A lex (2011) ausgewertet hat. Hocke beschreibt be­reits: Ein gewisses Zeichen unserer Zeit ist es ihn herabzuschießen, wo er sich hören lässt, nicht seines Balges, sondern seines Rufes wegen, der ein neues Un­glück voraussagen soll. Es wird weiter ausgeführt, dass das Käuzchen gerne von Vogelfängern als Lock­vogel verwendet wurde. In Brandenburg war der Steinkauz bis zum Ende der 1960er Jahre in vielen Gegenden verbreitet ( H aase 2001). Danach setzte ein flächendeckender Rückgang ein, der durch die Brutvogelkartierung 1978–1982 offensichtlich wurde( N icolai 1993). Aus dem Gebiet der Nuthe-Nieplitz-Niederung lagen keine Beobachtungen mehr vor. Dieser Landschafts­raum wurde in der Vergangenheit(vor 1965) ohne­hin im Vergleich mit anderen Teilen Brandenburgs und Berlins nur selten von Ornithologen aufgesucht. H aase (2001) dokumentiert für ganz Brandenburg nur noch Brutvorkommen in den Belziger Land­schaftswiesen, im Havelländischen Luch und nörd­lich der Stadt Brandenburg. Einzelbeobachtungen liegen 1983–1989 nördlich der Nuthe-Nieplitz-Nie­derung für die ehemaligen Rieselfelder bei Teltow/ Ruhlsdorf vor(R. Schimmelpfennig, mündl. Mitt.). In Rieben konnte Ende der 80er Jahre ein Steinkauz in einer Trafostation nachgewiesen werden. Nachsu­chen 1990–1993 verliefen aber erfolglos(P. Schubert, schriftl. Mitt.). 4 Begründung für das Wiederansiedlungsprojekt Auf Grund der geringen Datenlage in Bezug auf die historischen Vorkommen war eine fachlich fundierte und plausible Begründung des langfristigen Vorha­bens für den Förderantrag erforderlich. Grundlage dafür war die ILE-Richtlinie Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein im Land Brandenburg und Berlin mit dem Förderschwerpunkt: Teil II D.1.2. Arten­schutz. 4.1 Rechtliche und fachliche Voraussetzungen Wiederansiedlungsprojekte dürfen bundes- und landesrechtlichen sowie internationalen Natur­schutzvorschriften nicht entgegenstehen. Das Bun­desnaturschutzgesetz(BNatSchG) regelt in§ 40 den Umgang mit nichtheimischen, gebietsfremden und invasiven Arten. Da der Steinkauz keiner dieser Ka­tegorien zugeordnet werden kann, gab es diesbezüg­lich keine Bedenken. Für ein geplantes Förderprojekt musste dennoch die Befürwortung der Staatlichen Vogelschutzwarte(SVSW) des Landes Brandenburg eingeholt werden. Die IUCN-Kriterien für Wiedereinbürgerungs­projekte waren gründlich zu prüfen. Zusammen­fassend kann hier festgestellt werden, dass die Rückgangsursachen wie starker Pestizideinsatz ( L itzbarski 1987) sowie Flurbereinigung und Groß­meliorationsmaßnahmen im Projektgebiet heute nicht mehr wirksam sind. Die Eignung der Land­schaft als Steinkauzlebensraum wurde mehrfach gemeinsam mit Steinkauzexperten aus den west­lichen Bundesländern und unter Mitwirkung der SVSW Brandenburg geprüft und bewertet. Die wis­senschaftliche Kompetenz im Projekt wird durch die enge Zusammenarbeit mit der SVSW, zahlreichen Ornithologen des Landschafts-Fördervereins, des NABU Potsdam und spezialisierten Veterinärmedi­zinern sichergestellt. Mit der Durchführung des Naturschutzgroßpro­jektes Nuthe-Nieplitz-Niederung von 1992–2004 hat der Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz­Niederung e. V.(LFV) als Projektträger mehr als 3.200 Hektar Fläche erworben. Im Kerngebiet des Projektes wurde auf 6.000 Hektar die Landnutzung flächendeckend standortangepasst umgestellt und extensiviert. Rund 50 Hektar Fläche wurde entsiegelt und Kleinstrukturen mit Feldhecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, wege- und gewässerbegleitenden Gehölzen und verschiedenen Randstrukturen wie­derhergestellt bzw. neu geschaffen. Mehr als 800 Hektar Intensivacker konnten in Grünlandnutzung überführt und historische Weidenutzung mit Rin­dern, Schafen und Pferden etabliert werden. Damit