Heft 
(2020) 27
Seite
87
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Otis 27(2020): 87 – 94 Erfahrungsbericht zum Schutz von Mehlschwalben Delichon urbicum und Rauchschwalben Hirundo rustica Yvonne Schuldes S chuldes , Y.(2020): Erfahrungsbericht zum Schutz von Mehlschwalben Delichon urbicum und Rauchschwalben Hirundo rustica. Otis 27: 87–94. Es werden Beispiele des praktischen Schutzes von Mehlschwalben Delichon urbicum und Rauch­schwalben Hirundo rustica dargestellt. Besondere Bedeutung hat die fachgerechte Anbringung verschiedener Nisthilfen, je nach örtlichen Besonderheiten. Zusätzlich sind Lehmpfützen zur Be­reitstellung des Nistmaterials von großer Bedeutung. Kunstnester sollten nur als Initialmaßnah­me und deshalb nicht zu zahlreich verwendet werden, zumal eine regelmäßige Reinigung für die ökologische Funktionalität erforderlich ist. Vorrangig sind Konfliktvermeidungsmaßnahmen wie Anbringung von Kotbrettern durchzuführen. Bei Sanierungen oder Neubau von Brücken ergeben sich häufig gute Möglichkeiten für einen fachgerechten Schwalbenschutz. S chuldes , Y.(2020) Report on experiences with conservation of the Common House Martin Delichon urbicum and the and Barn Swallow Hirundo rustica. Otis 27: 87–94. Examples of practical conservation measures for the Common House Martin Delichon urbicum and the Barn Swallow Hirundo rustica are presented. Of special significance is the professional provision of nesting aids, according to particular local characteristics. In addition, clay puddles are of great importance for the preparation of nest material. Artificial nests should only be used an an initial measure, and therefore not used too often, especially as regular cleaning out is essen­tial. The attachment of boards for droppings is of priority to eliminate conflicts. Opportunities for exemplary professional conservation often occur during bridge maintenance or construction. Yvonne Schuldes, Wensickendorfer Weg 12, 16547 Birkenwerder, yp.schuldes@gmail.com 1 Einleitung Der Rückgang der Mehl- und Rauchschwalben-Po­pulationen wird überwiegend durch den Menschen verursacht.Galt es früher als normal,dass Mehl- und Rauchschwalben Gebäude zur Brut nutzen, so wer­den heute die Nester oft als Makel gesehen. Immer noch werden sie, obwohl ganzjährig geschützt, selbst von Kommunalverwaltungen(!) wegen des Kotes entfernt. Willkürliche Entfernung der Nester bei Un­kenntnis des Schutzstatus` der Art stellt eine große Gefahr für den Erhalt der Schwalbenbrutplätze dar. Nach meiner langjährigen Erfahrung im aktiven Schutz der Nester von Rauch- und Mehlschwalben kann als Fazit gesagt werden, dass sie in der heuti­gen Zeit zumeist nur mit Hilfe des§ 44 Bundesna­turschutzgesetz(BNatSchG), der einen ganzjährigen Schutz der Nester sowie der Nestreste festsetzt, dau­erhaft geschützt werden können. Trotz des Rückgangs der Insektenvielfalt und -anzahl schaffen die Schwalben es an ungestörten Brutplätzen immer noch, ihre Jungen aufzuziehen. Die Gefahren auf dem Vogelzug wie Verfolgung durch Menschen(Leimruten, Jagd), Fressfeinde und Unwetter tragen dazu bei, dass nur noch ein Teil der Vögel im Frühjahr zurückkehrt. Da die Schwalben zudem nur ein Durchschnittsalter von ca. vier Jahren erreichen, ist es absehbar, dass sie ohne Unterstüt­zung bald verschwunden sind. Um Schwalben dauerhaft in Brandenburg zu halten, gilt es dafür eine wesentliche Voraussetzung zu schaffen, nämlich die Niststätten zu schützen. 2 Gesetzliche Grundlagen Gemäß§ 44 BNatSchG ist die Entfernung von Nist­stätten generell für jeden – ob aus privaten oder geschäftlichen Gründen – nur mit einer Ausnahme­genehmigung nach§ 45 BNatSchG durch die zustän­dige Naturschutzbehörde zulässig. Es ist erforderlich, dem Antrag zur Entfernung einen Vorschlag für eine artgerechte Ersatzmaßnahme beizufügen. Jeder, der diese Niststätten ohne Genehmigung entfernt,handelt