8
röll — veranlagte uns, beim Landratsamt darum einzukommen, daß die Hügel unter Schutz gestellt werden sollten. (Abb. 3.) Diesem Gesuch wurde nachaegeben, und so besteht jetzt tatsächlich ein rechtlicher Zustand, daß diese Gräber unantastbar sind und in ihrem derzeitigen Zustand erhalten bleiben müssen. Leider aber ist das Bewußtsein von der Bedeutung dieser Grabstätten noch nicht Allgemeinbesitz geworden. Eines Tages mußten wir feststellen, daß eine große Anzahl der Hügel ihres Baumschmuckes und der schützenden Erddecke beraubt war, sodaß sie als kleine Steinhügel inmitten des Ackers lagen, die direkt zur Abfuhr aufzufordern schienen. Durch das Eingreifen des Landratsamtes wurde einer weiteren Zerstörung vorgebaut. Auch verpflichteten sich die Besitzer wieder für eine Baumbepflanzung zu sorgen.
So schmerzlich dieser Eingriff in das landschaftlich so herrliche Bild uns berühren mußte — etwas Gutes brachte er doch mit sich. Bei den wiederholten Besuchen, bei dem eingehenden Abwandern und Abfahren der Grabstätten, erwuchs allmählich eine Ueberzeugung, die sich mehr und mehr festigte. Hier handelt es sich nicht um eine zufällige Anhäufung von Grabhügeln um einen Mittelpunkt — diese Anlage, die noch heute so ernst und gewaltig zu uns spricht, ist nicht aus dem gelegentlichen Entstehen von Gräbern erwachsen — sie ist mehr. Hier handelt es sich um eine Weihestätte, um eine Kultstätte unserer Vorfahren. Ist der Blick erst einmal für das Besondere einer solchen Erscheinung erschlossen, so beginnt alles zu reden. Bei den Rundfahrten konnte man sich auch in der Ebene dem herrschenden Eindruck des Hügelrückens, auf dem das größte Grab liegt, nicht entziehen. In die nach Norden geöffnete Ebene hinter Zaatzke erstrecken sich Ausläufer der Prignitzer Böschung. Unter ihnen überschreiten zwei Erhebungen die Hundertmetergrenze, das ist einmal der Hexenberg und dann der schon erwähnte Papenberg. Der Hügelrücken, der diesen Namen trägt, liegt inmitten einer weitum von Niederung umgebenen Bodenschwellung. Aust dieser Bodenschwellung verteilt, liegen die Hügelgräber. Der Hügelrücken mit dem ihn krönenden Grab an der Spitze aber ist in der Niederung bis weithin nach dem Westen, Norden und Osten sichtbar. Das Grab ist an und für sich an Größe etwa mit dem Königsgrab von Seddin nicht zu vergleichen. Es ist nur ungefähr ein Drittel so groß, aber seine wunderbare Lage macht es so unbeschreiblich eindrucksvoll.
Dem aufmerksamen Betrachter muß aber bald noch etwas an diesem Bilde auffallen. Der Hügel fällt in seinen Rändern nach Norden zu ziemlich steil ab. Er hat nicht die sanfte rundliche Schwellung, die unsere Dünen- und Moränenlandschaft auszeichnet, sondern erinnert, um es deutlich zu machen, mehr