Heft 
(1937 - 1938) 1
Seite
13
Einzelbild herunterladen

13

sie damit, daß er, da sein Vetter Hans Jakob von Blumenthal ohne Leibeslehnserben geblieben, als Geschwisterkind der einzige nächste männliche Agnate dieser von Blumenthalschen Linie sei, folglich an dem Gute Vehlow und Pertinentiis die gesamte Hand und Lehnsfolge habe.

Ebenso machten auf Grund des Schreibens des Grafen von Königsmarck die Gebrüder Friedrich und Gottlob Daniel von Blumenthal auf Krampfer und Pröttlin am 9. August 1764 ihre Erb- und Lehnansprüche auf Vehlow und Brüsenhagen geltend. Diese wurden am 24. August 1766 als berechtigt anerkannt.

Nach dem Tode des kranken Hans Jakob von Blumenthal, der am 14. Februar 1767 starb, erschien Carl Ludwig Freiherr von Blnmenthal als Erbherr auf Vehlow und Brüsenhagen. Dieser hatte eine Tochter des Curdt Ernst v. Krüsicke auf Dannen­walde zur Frau. Er starb bereits am 12. März 1772, und nun mußte, da er keine männlichen Lehnserben, sondern nur eine Tochter Caroline Friederike hinterließ, eine Regulierung des v. Blumenthal-Vehlowschen Allodial- und Feudalnachlasses statt­finden. In dieser Regulierung einigten sich die Witwe Carl Ludwigs v. Blumenthäl, Anna Maria geb. v. Krüsicke mit ihrer minderjährigen Tochter Caroline Friederike, vertreten durch den Hauptmann Hans Christoph v. Treskow auf Dannenwalde einer­seits und Gottlob Daniel v. Blumenthal aus Pröttlin und der minorenne Hans Adam v. Blumenthal, der durch den Bürger­meister und Oberziesemeister Betich aus Perleberg als Lehns­vormund vertreten war, andererseits über ihre Ansprüche. Im Zusammenhang damit wurde dann ein Teilungs- und Cavelungs- rezeß zwischen Gottlob Daniel v. Blumenthal und dem Ober­ziesemeister Betich namens des minderjährigen Hans Adam v. Blumenthal über das an sie gefallene Lehngut aufgerichtet. Nachdem der Wert des Gutes abgeschätzt worden war, sollte das Los entscheiden, wer das Gut selbst und wer seinen Anteil an Geld bekäme. In Gottes Namen wurde dann in Gegenwart der Frau Hauptmann von Blumenthal als Mutter des minorennen Hans Adam v. Blumenthal, des Deichhauptmanns v. Müllendorf, des Oberziesemeisters Betich und des Kreissyndikus Jahn als Beauftragten des Leutnants Gottlob Daniel v. Blumenthal auf Pröttlin zur Verlosung geschritten. Die Lose wurden durch zwei kleine Mädchen, Sophie und Caroline, Töchter des Amtmanns Wesenberg in Vehlow gezogen. Dabei erhielt der Leutnant Gottlob Daniel v. Blumenthal das Gut und Hans Adam v. Blumenthäl die Geldkavel, womit beide Teile zufrieden waren. Am !5. August 1774 aber überließ Gottlob Daniel dem minder­jährigen Hans Adam das Lehn- und Rittergut Vehlow samt