Heft 
(1937 - 1938) 1
Seite
12
Einzelbild herunterladen

12

Aber schon heute soll allen Prignitzern diese Stätte als eine Weihestätte der Vergangenheit, deren großartige Gestaltung uns das Herz ergreift, teuer und ehrfurchtgebietend sein. Nicht jeder Kreis in Deutschland wird sich rühmen können, ein solches Vermächtnis der Vergangenheit sein eigen zu nennen. Aber jeder Besitz verpflichtet. Darum sei auch diesen Grabstätten mit der Ehrfurcht begegnet, die ihnen als einem einzigartigen Denkmal der Vergangenheit gebührt.

Die Ablösung der Lehnbauern in Vehlow und Brüsenhagen im Jahre 1799.

Von H. A. Steffen,

Studiendirektor in Castiop-Rauxel, früher Pfarrer in Demerthin.

I.

Ou Anfang des 18. Jahrhunderts saß als Erbherr auf Vehlow (O und Brüsenhagen der König!. Preuß. Elbdeichhauptmann in der Prignitz, Hans Jakob von Blumenthal. Er war 1676 geboren und hatte noch zwei Brüder. Von diesen war der eine, Caspar Ernst, in König!. Polnische und Kursächsische Dienste getreten und als Kammerherr ohne männliche Erben verstorben. Der zweite Bruder, Carl Ludwig, heiratete nach Schweden, wurde schwe­discher Baron und war Erbherr auf Fröschlia in Schweden. Er verzichtete am 20. Januar 1706 für sich und seine Nachkommen auf jeglichen Lehnsanspruch auf die Güter Vehlow und Brüsen­hagen. Der Deichhauptmann Hans Jakob von Blumenthal hatte einen Sohn gleichen Namens. Dieser Hans Jakob war beim Tode seines Vaters, der im Jahre 1716 im Alter von 39 Jahren 6 Monaten starb, noch minderjährig. Darum führte zunächst Alexander Joachim Friedrich von Platen für ihn die Vormund­schaft und später bis zum Jahre 1739 der Graf Hans Christoph von Königsmarck auf Kötzlin. Hans Jakob von Blumenthal wurde später geisteskrank, auch blieb er kinderlos. Da nun der schwedische Baron von Blumenthal als nächster Lehnsnach­folger mit seinem Lehnsstamm abgefunden war, so berichtete Graf Königsmarck anr 26. Dezember 1764 dem Kreisdirek­torium zu Perleberg, daß das Gut Vehlowallodial", d. h. freies Lehen sei.

Inzwischen aber hatte am 11. Mai 1748 Carl Ludwig Freiherr von Blumenthal, der Sohn des schwedischen Barons Carl Ludwig von Blumenthal, seine Erbansprüche gewahrt. Er begründete